Nachehelicher Unterhalt
Veröffentlicht am 7. August 2017 - 08:06 Uhr
Darunter versteht man Zahlungen, die ein Ehegatte dem anderen nach der Scheidung leisten muss. Man nennt sie auch Scheidungsalimente. Dies ist der Fall, wenn die Aufgabenverteilung während der Ehe dazu führt, dass es einem Ehegatten nach der Scheidung nicht zumutbar ist, für seinen Unterhalt aus eigenen Mitteln aufzukommen. Bis er die wirtschaftliche Selbständigkeit wiedergewinnen kann, hat ihm der andere Ehegatte grundsätzlich angemessenen nachehelichen Unterhalt zu leisten.
Es gibt keine gesetzlich festgelegten Tarife für Scheidungsalimente. Im Streitfall haben die Gerichte ein grosses Ermessen. Im besten Fall einigen sich die Eheleute in einer Scheidungsvereinbarung auf einen Betrag und die Dauer der Zahlungspflicht. Dabei sollten sie auch abmachen, was wie lange zu zahlen ist, wenn ein Ex-Ehegatte mit einem neuen Partner zusammenzieht. Mit einer solchen Konkubinatsklausel sorgt man für klare Verhältnisse.
Wonach entscheiden die Gerichte, wie der nacheheliche Unterhalt festgesetzt wird? Beobachter-Mitglieder erfahren im Merkblatt «Scheidungsalimente» unter anderem, nach welcher Methode sich die Höhe der Scheidungsalimente sowie der Grundbedarf je nach Lebenssituation bemisst und wie die Ex-Eheleute nachträglich die Alimente ändern können.