Präzedenzfall
Veröffentlicht am 7. August 2017 - 08:39 Uhr
Der Begriff Präzedenzfall kommt vom englischen Wort «precedent», was auf Deutsch «vorhergehend» oder «vorausgehend» bedeutet. Ein Präzedenzfall ist die frühere Entscheidung eines Falles, der in gleichgearteten Fällen berücksichtigt wird.
Wichtig sind Präzedenzfälle vor allem in Rechtskreisen, die vom «common law» geprägt sind (England, Irland, USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Südafrika und weitere andere Staaten, die dem Commonwealth angehören respektive angehörten). Die Richterinnen und Richter stützen sich in ihrem Urteil auf die Präzedenzfälle und entwickeln diese weiter. Die Präzedenzfälle sind Teil des Rechtssystems und werden durch die Gesetze ergänzt.
Die Schweiz wird, wie der übrige kontinentaleuropäische Rechtskreis, vom Positivismus geprägt: Die Gerichte orientieren sich an den Gesetzen. Das Richterrecht spielt eine weniger wichtige Rolle. Die untergeordneten Gerichte sind grundsätzlich nicht an die Entscheide der oberen Gerichte gebunden, aber sie sind durch die Auslegung der Gesetze durch die oberen Gerichte beeinflusst.
Kommt es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung, verlieren juristische Laien schnell den Überblick, welche Behörden und gerichtliche Instanzen für ihren Fall zuständig sind. Beobachter-Mitglieder erhalten hierzu einen praktischen Überblick und erfahren ausserdem, woran man allgemein denken sollte, bevor man sich auf einen Rechtsstreit einlässt.