Rechtslexikon

Schengener Abkommen


Veröffentlicht am 4. März 2020 - 08:03 Uhr

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Die Schengener Abkommen sind internationale Übereinkommen. Sie regeln unter anderem die Abschaffung der stationären Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der teilnehmenden Staaten.
Sie bilden einen der Pfeiler des «Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts» der Europäischen Union (EU). Der räumliche Anwendungsbereich der Abkommen ist nicht deckungsgleich mit dem Gebiet der EU-Staaten, weshalb man auch vom Schengen-Raum beziehungsweise von den Schengen-Staaten spricht. So ist auch die Schweiz Mitglied des Schengen-Raums, obwohl die Schweiz kein EU-Staat ist. Das erste Schengener Abkommen wurde bereits 1985 – noch vor der Gründung der EU – zwischen den Benelux-Staaten, Deutschland und Frankreich geschlossen. Die Abkommen bildeten die Grundlage der Schaffung eines europäischen Binnenmarktes und wurden nach der Gemeinde Schengen in Luxemburg benannt, wo die Verträge unterzeichnet wurden. Im Zuge der Flüchtlingskrise 2015 wurden die Schengen-Regeln von mehreren europäischen Ländern ausser Kraft gesetzt. Dies mit der Begründung, dass die Sicherung der europäischen Grenzen zusammengebrochen sei.