Rechtslexikon

Selbstbehalt


Veröffentlicht am 4. März 2020 - 08:05 Uhr

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Im Versicherungswesen bedeutet das Wort Selbstbehalt grundsätzlich Selbstbeteiligung. Im Schadensfall muss der Versicherte den Selbstbehalt selber tragen. Erst wenn der Schaden höher ist als der Selbstbehalt, trägt die Versicherung die weiteren Kosten. Der Selbstbehalt gehört zu den wesentlichen Bestandteilen des Versicherungsvertrages, da er den Leistungsumfang der Versicherung beschränkt. Die Höhe des Selbstbehaltes muss somit dem Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss bekannt sein, ansonsten kann sich der Versicherer im Schadensfall nicht auf die Übernahme des Selbstbehaltes durch den Versicherten berufen.
Der Selbstbehalt und die Franchise sind in der Schweiz Begriffe, die im Zusammenhang mit der obligatorischen Krankenversicherung (= Grundversicherung) vorkommen. Der Selbstbehalt ist der prozentuale Betrag, welcher der Versicherte bei Beanspruchung von Leistungen gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG), also Arztkosten, Spitalkosten, Pflegekosten und so weiter selber tragen muss. Der Selbstbehalt ist somit eine prozentuale Übernahme der Kosten und dient der finanziellen Entlastung der Versichertengemeinschaft. Die Höhe des Selbstbehaltes ist nicht variabel wählbar. Die jährliche maximale Höhe des Selbstbehaltes wird vom Bundesrat bestimmt und mittels Verordnung im Gesetz verankert.