Stalking
Veröffentlicht am 7. August 2017 - 10:13 Uhr
Der Begriff «Stalking» kommt ursprünglich aus dem Jagdjargon – auf Englisch bedeutet er nämlich «anpirschen». Gemeint ist heutzutage damit das Nachstellen, Verfolgen und Belästigen einer Person, das sich früher oder später negativ auf deren körperliche oder psychische Gesundheit auswirken kann.
In vielen Staaten ist Stalking ein eigener Straftatbestand. Nicht so in der Schweiz. Hier können einzelne Handlungen verfolgt werden, wenn der Stalker damit ein Delikt begeht – zum Beispiel eine Nötigung, eine Drohung, eine Ehrverletzung, eine Körperverletzung, eine Vergewaltigung sowie Hausfriedensbruch oder ein Missbrauch einer Fernmeldeanlage, worunter beispielsweise der «Telefonterror» fällt.
Wer von einer Person über längere Zeit belästigt wird, kann zudem zivilrechtlich vorgehen und ein Kontaktaufnahme- oder Annäherungsverbot gegen den Stalker erwirken. Wird diese Verfügung missachtet, kann der Stalker wegen «Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung» bestraft werden.
Worin unterscheidet sich ein Offizial- von einem Antragsdelikt? Was gilt wirklich als ehrverletzend? Gibt es eine Ordnungsbusse fürs Kiffen? Machen Sie sich als Beobachter-Mitglied ein Bild davon, welche Straftat rechtlich wie definiert ist.