Rechtslexikon

Strafrecht


Veröffentlicht am 7. August 2017 - 10:19 Uhr

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Das Strafrecht gehört zum öffentlichen Recht. Der Hauptzweck des Strafrechts ist es, elementare Rechtsgüter zu schützen, zum Beispiel das Leben, die körperliche Unversehrtheit, das Eigentum, die Würde und Ehre oder das Vermögen.

Strafrechtliche Bestimmungen finden sich in ganz verschiedenen Gesetzen. Zu den wichtigsten strafrechtlichen Regelwerken gehören aber das Strafgesetzbuch (StGB) sowie die Strafprozessordnung (StPO).

Das Strafgesetzbuch unterteilt sich in einen allgemeinen und einen besonderen Teil. Im allgemeinen Teil wird zum Beispiel definiert, wann das schweizerische Strafrecht überhaupt zur Anwendung kommt oder was Vorsatz von Fahrlässigkeit unterscheidet. Der besondere Teil befasst sich hingegen mit den eigentlichen Straftaten. Dort wird umschrieben, unter welchen Voraussetzungen man sich strafbar macht und mit welcher Strafe das Verhalten sanktioniert werden kann. Je nach Schwere der Tat kann eine Freiheitsstrafe, eine Geldstrafe, gemeinnützige Arbeit oder eine Busse verhängt werden.

Die Strafprozessordnung regelt den formellen Ablauf des Strafverfahrens.

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Wer beschuldigt wird, eine Straftat begangen zu haben, sollte sich unweigerlich mit der Schweizer Strafprozessordnung vertraut machen. Der Beobachter erklärt Mitgliedern nicht nur diverse Fachbegriffe der Gerichtssprache, sondern bietet auch eine Checkliste zu Punkten an, die man generell beachten sollte, um in der Strafuntersuchung nicht unter die Räder zu kommen.