Totschlag
Veröffentlicht am 29. August 2017 - 11:17 Uhr
Wer wissentlich und willentlich einen Menschen tötet, macht sich der «vorsätzlichen Tötung» strafbar. Wer sich dabei aber von einer nach den Umständen entschuldbaren heftigen Gemütsbewegung oder grossen seelischen Belastung leiten liess, begeht Totschlag. Dies hat für den Täter eine geringere Strafe zur Folge. Totschlag ist folglich eine weniger schwere Form der Tötung. Denn: Der Täter hat sich hier aus nachvollziehbaren Gründen nur beschränkt unter Kontrolle. Er befindet sich in einem emotionalen Ausnahmezustand und handelt deshalb entweder im Affekt oder aufgrund einer grossen Belastung.
Voraussetzung ist aber, dass der Täter an diesem Zustand kein überwiegendes Verschulden hat und dass ein Durchschnittsmensch in der gleichen Situation ebenfalls in einen solchen Affekt oder in eine solche Belastungssituation geraten wäre.
Worin unterscheidet sich ein Offizial- von einem Antragsdelikt? Was gilt wirklich als ehrverletzend? Gibt es eine Ordnungsbusse fürs Kiffen? Machen Sie sich als Beobachter-Mitglied ein Bild davon, welche Straftat rechtlich wie definiert ist.