Trennungsvereinbarung
Veröffentlicht am 7. August 2017 - 10:32 Uhr
In einer Trennungsvereinbarung regelt ein Ehepaar einvernehmlich die Modalitäten seiner Trennung. Die wichtigsten Punkte sind: Wer darf in der bisherigen Wohnung bleiben und wer zieht aus? Wer erhält die Obhut über minderjährige Kinder? Wie sehen die Betreuungsanteile der Eltern oder das Besuchsrecht für den Elternteil aus, der die Kinder nicht mehrheitlich betreut? Wieviel betragen die Kinder- und allfällige Ehegattenalimente?
Eine Trennungsvereinbarung kann das Ehepaar ohne einen Anwalt und ohne Gericht aufsetzen. Die Trennungsvereinbarung soll helfen, verbindliche Abmachungen zu treffen und sich daran zu halten. Hält sich ein Ehegatte nicht daran, oder ist von vornherein keine Einigung möglich, kann jeder Ehegatte ein Eheschutzverfahren beim Gericht einleiten. Die Richterin wird auch da versuchen, eine Vereinbarung mit den Eheleuten zu erzielen. Wenn dies nicht möglich ist, wird sie über die strittigen Trennungsmodalitäten entscheiden.
Sind sich Eheleute grundsätzlich über die Modalitäten einer Trennung einig, sollten sie die wichtigsten Punkte dafür schriftlich festhalten. Beobachter-Mitglieder erhalten hierfür verschiedene Mustervorlagen, wie das Getrenntleben mit und ohne Kinder geregelt werden kann und zeigt überdies, wie sie das gerichtliche Eheschutzverfahren einleiten, wenn eine Trennungsvereinbarung nicht eingehalten wird.