Vaterschaftsanerkennung
Veröffentlicht am 29. August 2017 - 11:55 Uhr
Die Vaterschaftsanerkennung ist die freiwillige Willensäusserung eines Mannes, dass er als rechtlicher Vater eines Kindes gelten will.
Bekommt eine Frau ein Kind, entsteht automatisch mit der Geburt das Kindsverhältnis zu ihr. Ist sie unverheiratet, entsteht das rechtliche Vater-Kind-Verhältnis erst mit der Anerkennung des Kindes durch einen Mann beim Zivilstandesamt. Bei einer verheirateten Frau gilt automatisch der Ehemann als rechtlicher Vater, auch wenn er biologisch nicht der Erzeuger ist. Der biologische Vater des Kindes kann in solchen Fällen das Kind nicht anerkennen. Erst wenn das Kindsverhältnis zum Ehemann der Mutter des Kindes beseitigt ist, ist eine Kindsanerkennung durch einen anderen Mann möglich.
Zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung können die Eltern eine Erklärung abgeben, dass sie das Sorgerecht gemeinsam ausüben möchten.
«Mater semper certa est.» (Die Mutter ist immer klar.) – so lautet das Sprichwort. Bei einem Mann sieht es allerdings aus rechtlicher Sicht nicht immer ganz so einfach aus. Beobachter-Mitglieder erfahren, wie die Situation für sie im Konkubinat aussieht, wie nicht-biologische Väter rechtlich gestellt sind und wer ein Klagerecht auf Anfechtung der Vaterschaft ausüben darf.