Rechtslexikon
Verbindlichkeit
Beobachter-Beratungsteam
Veröffentlicht am 29. August 2017 - 11:59 Uhr
Unter einer Verbindlichkeit wird eine Verpflichtung eines Schuldners verstanden. Dieser muss dem Gläubiger gegenüber eine Leistung erbringen, zum Beispiel indem er ihm eine geschuldete Geldsumme zahlt.
Der Gläubiger kann im Gegenzug fordern, dass der Schuldner seiner Verpflichtung nachkommt und die Schuld tilgt. Insofern ist eine Verbindlichkeit das Gegenstück zu einer Forderung.
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