Rechtslexikon

Verjährung


Veröffentlicht am 7. August 2017 - 10:39 Uhr

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Verjährung ist ein juristischer Begriff und bedeutet, dass eine Forderung nicht mehr durchgesetzt werden kann, weil eine bestimmte Frist abgelaufen ist. Das Gesetz bestimmt die Länge dieser Frist. Die Forderung an sich besteht weiter, aber der Schuldner hat aufgrund der Verjährung das Recht, die Leistung zu verweigern: Er kann die sogenannte Verjährungseinrede geltend machen. Grundsätzlich verjährt jede Forderung irgendwann – wenn nicht, muss es im Gesetz ausdrücklich stehen.

Die Verjährung spielt in allen Rechtsbereichen eine Rolle. Im Obligationenrecht verjähren Forderungen zum Beispiel grundsätzlich nach zehn Jahren, wie etwa der Anspruch des Verkäufers auf Bezahlung des Kaufpreises für ein Haus. Einige spezielle Forderungen verjähren schon nach fünf Jahren: der Anspruch eines Handwerkers auf Werklohn oder der Anspruch eines Telekom-Anbieters auf Zahlung der Monatsgebühr.

Rechtsratgeber
Checkliste «Verjährungsfristen»

Bis zu welchem Zeitpunkt kann der Handwerker noch Rechnungsforderungen stellen? Ist man noch verpflichtet, eine sechs Jahre alte Zahnarztrechnung zu zahlen? Beobachter-Mitglieder sehen in der Checkliste «Verjährung: Das sind die Fristen», wann Zahlungsforderungen sowie Mängelbeanstandungen ablaufen.