Verkehrsunfall
Veröffentlicht am 19. März 2020 - 12:18 Uhr
Trotz des wachsenden Verkehrs ist die Anzahl der auf Schweizer Strassen getöteten und schwer verletzten Personen in den vergangenen Jahrzehnten stark zurückgegangen. Dennoch: In der Schweiz ereignet sich immer noch jede halbe Stunde ein Verkehrsunfall mit Verletzten. Das ist Grund genug, um sich damit auseinanderzusetzen, was bei einem Unfall zu tun ist. Das Strassenverkehrsrecht fordert unterschiedliche Verhaltensweisen – je nachdem, ob jemand am Unfall beteiligt ist oder nicht. Unfallbeteiligt sind primär die Lenkerinnen und Lenker, deren Fahrzeuge direkt in eine Kollision verwickelt sind, aber auch andere involvierte Verkehrsteilnehmende wie zum Beispiel Fussgängerinnen oder Reiter. Diejenigen, die nur indirekt zum Unfall beigetragen haben, gelten ebenfalls als Beteiligte. Das sind insbesondere mitfahrende Personen, die den Lenker gestört haben, oder andere Automobilisten, die den Verunfallten durch ihre Fahrweise zu einer falschen Reaktion – etwa zu einem Ausweichmanöver – veranlasst haben. Fazit: Jede Person, die aufgrund der Umstände annehmen muss, dass sie den Unfall mitverursacht hat, sollte sich so verhalten, als wäre sie direkt daran beteiligt.
Bei einem Autounfall mit Blechschaden wird man schnell nervös und vergisst unter Umständen, ein Unfallprotokoll auszufüllen. Beobachter-Mitglieder erfahren, wie sie nach einem Verkehrsunfall im In- oder Ausland richtig vorgehen und was sie in Bezug auf die Autoversicherung wissen sollten.
- 1Was tun nach einem Verkehrsunfall? (Übersicht)
- 2Unfallprotokoll ausfüllen (inkl. Vorlage als Beispiel)
- 3Autoversicherung: Totalschaden und Blechschaden
- 4Geschädigter von Verkehrsunfall nicht da – was tun?
- 5Verkehrsunfall im Ausland – wie vorgehen?
- 6Ausschlüsse bei den Kaskoversicherungen
- 7Wann lohnt sich eine Parkschadenversicherung?