Rechtslexikon

Verursacherprinzip


Veröffentlicht am 18. März 2020 - 16:11 Uhr

Teilen

Drucken

Merken

Artikel teilen

Das Verursacherprinzip ist eine Kostenzurechnungsregel. Es besagt, dass derjenige die Kosten zu tragen hat, der sie verursachte. Das Verursacherprinzip ist vor allem im öffentlichen Recht von Bedeutung. Im Umweltrecht ist dieses Prinzip in der Bundesverfassung verankert. Es soll einen Anreiz für umweltfreundliches Verhalten schaffen, indem die Kosten für Massnahmen des Umweltschutzes durch die Verursacher zu tragen sind. Erforderlich ist ein direkter Kausalzusammenhang zwischen einem konkreten umweltschädigenden oder umweltgefährdenden Verhalten beziehungsweise Zustand und den daraus konkret entstandenen Kosten (Verursacherprinzip im engeren Sinn). Dadurch wird umweltgefährdendes und umweltschädigendes Verhalten zu einem Kostenfaktor, der unter anderem Wettbewerbsverzerrungen abbaut. Dies, indem «billige», aber umweltbelastende Verfahren für den Verursacher verteuert und aufwendigere, aber umweltschonendere Produktionsweisen vergleichsweise konkurrenzfähiger werden. Das Verursacherprinzip ist demnach ein Prinzip der indirekten Verhaltenslenkung.