Seit über 40 Jahren leistet die Stiftung SOS Beobachter Hilfe. Mehr als 75‘000 Menschen in der Schweiz haben seither von der unbürokratischen und schnellen Unterstützung unserer Stiftung profitiert. Um helfen zu können, sind wir neben Spenden auch auf Legate angewiesen.

Vielleicht wurden Sie im Leben reich beschenkt und möchten, dass Ihr Vermögen jenen zugutekommt, die auf der Schattenseite des Lebens stehen. Oder Sie haben sich stets für Solidarität, Nächstenliebe und soziale Gerechtigkeit eingesetzt und möchten, dass Ihre Überzeugung weiterlebt.

Mit einem Legat (Vermächtnis) zugunsten der Stiftung SOS Beobachter können Sie über Ihr Leben hinaus Leiden lindern und Menschen in Not Hoffnung schenken.

Es reicht bereits, wenn Ihr Testament oder eine spätere Änderung des Testaments von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet ist – schon ist es gültig. Möchten oder können Sie nicht selber schreiben, können Sie das Testament von einer Notarin oder einem Notar öffentlich beurkunden lassen. Das Testament können Sie jederzeit abändern, aufheben oder vernichten.

 

Für ein Legat an SOS Beobachter genügt folgende testamentarische Bestimmung:

«Die Stiftung SOS Beobachter in Zürich erhält XX% meines Nettonachlasses als Vermächtnis.»

«Die Stiftung SOS Beobachter in Zürich erhält aus meinem Nachlass Fr. XX als Vermächtnis.»

«Die Stiftung SOS Beobachter in Zürich erhält folgende Gegenstände oder Immobilien als Vermächtnis: XX.»

 

Bewahren Sie Ihr Testament zusammen mit Ihren wichtigen Dokumenten auf und stellen Sie sicher, dass man es nach Ihrem Tod problemlos findet. Wenn Sie wollen, können Sie es gegen Gebühr auch bei der zuständigen Amtsstelle an Ihrem Wohnort hinterlegen.

Fragen zum Legat? Unsere Experten der Stiftung beraten Sie gerne persönlich:
058 269 21 21 oder über dieses Kontaktformular.

 

PS: Mit einem Legat helfen Sie uns unbürokratisch. «Legat» bedeutet dasselbe wie «Vermächtnis»: Sie können SOS Beobachter beispielsweise ein Haus oder eine bestimmte Geldsumme als Legat überlassen, ohne dass die Stiftung mit den Rechten eines Erben ausstaffiert wird. Als Vermächtnisnehmer hat die Stiftung SOS Beobachter weder Erben- noch Auskunftsrechte und haftet nicht für die Schulden der Erbschaft. Dies ist der Grund, warum wir um Legate und nicht um Erbschaften bitten.