1. Die Polizei kann den Ausweis direkt entziehen

Normalerweise ist es das Strassenverkehrsamt, das den Ausweis entzieht. Doch auch die Polizei kann einem das Billett an Ort und Stelle abknöpfen, sofern man sich oder andere gefährden würde. Wer also etwa betrunken, völlig übermüdet oder mit einer maroden Klapperkiste unterwegs ist, muss den Ausweis – zumindest vorübergehend – sofort abgeben.

2. Man kann Stellung nehmen

Meistens teilt das Strassenverkehrsamt vorab mit, dass und für wie lange es den Ausweis entziehen will. Betroffene werden aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen. Man darf sich also zu den Vorwürfen äussern – das ergibt sich aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör. 

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