Karin von Flüe,
aktualisiert am 8. Januar 2024 - 17:58 Uhr
aktualisiert am 8. Januar 2024 - 17:58 Uhr
Sind die Januar-Alimente pünktlich eingetroffen? Gut so. Wurde Ihnen gar etwas mehr überwiesen als im vergangenen Jahr? Noch besser. Entweder ist Ihr Ex-Mann einfach grosszügig, oder er hat pflichtbewusst die Alimente der laufenden Teuerung angepasst.
Nicht immer klappt das automatisch. Manchmal zahlen die Alimentenschuldner die erhöhten Beträge erst nach Aufforderung – oder gar nicht. Dabei wären sie verpflichtet, von sich aus zu handeln, wenn im Urteil oder im Unterhaltsvertrag eine Anpassung an die Teuerung vorgesehen ist. Denn nur wenn sich dort keine entsprechende Klausel findet, ist keine Teuerungsanpassung geschuldet. Dann ist jeweils nur der im Urteil oder im Unterhaltsvertrag festgelegte Betrag zu bezahlen.
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