Nein. Das Betreibungsamt ist nur für Geldforderungen zuständig. Das Verfahren zur Herausgabe des Rings müssen Sie bei der Schlichtungsbehörde am Wohnsitz der Exverlobten einleiten. Dafür können Sie ein Klageformular verwenden oder das Schlichtungsgesuch mündlich bei der Schlichtungsstelle abgeben.

Die Schlichterin muss Sie beide dann innert zweier Monate vorladen. Am Verhandlungstermin wird eine Einigung gesucht. Misslingt dies, erhalten Sie eine Klagebewilligung für den Weiterzug an das Gericht. Diese ist drei Monate gültig. Ihre Klage können Sie auf Artikel 91 des Zivilgesetzbuchs abstützen. Danach sind Verlobungsgeschenke zurückzugeben, wenn das Verlöbnis aufgelöst wird.

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Wer die Verlobung aufgelöst oder das Zerwürfnis verschuldet hat, spielt keine Rolle. Die Klage verjährt mit Ablauf eines Jahres seit der Auflösung des Verlöbnisses. Die zuständige Schlichtungsstelle sowie Klageformulare finden Sie unter www.zivilgerichte.ch.

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