«Aus zwei mach eins», sagte sich Max M. und holte Offerten für den Umbau der beiden Dachwohnungen in seinem Mehrfamilienhaus ein. Er will die Wohnungen zusammenlegen und selber einziehen.
Einziger Haken: Die Dachwohnungen sind vermietet, er muss seinen bisherigen Mietern wegen Eigenbedarfs kündigen. Als Eigentümer der Liegenschaft hat er natürlich das Recht dazu – gestützt auf den Grundsatz der Kündigungsfreiheit.
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