Beim Öffnen des Briefs mit der Nebenkostenabrechnung trifft viele Mieter fast der Schlag. Meist erhalten sie nicht nur die Abrechnung, sondern gleich auch noch einen Einzahlungsschein, mit der Aufforderung, einen saftigen Betrag nachzuliefern. Der Anblick des Zahlensalats ruft oft Ratlosigkeit hervor - nicht von ungefähr sind Fragen zu den Nebenkosten ein Dauerbrenner im Beobachter-Beratungszentrum. Manch ein Mieter fühlt sich überfordert, wenn er sich an die Überprüfung der Abrechnung machen soll. Wir helfen Ihnen und beantworten nachfolgend die häufigsten Fragen.
Sie sind das Entgelt für Leistungen des Vermieters, die mit dem Gebrauch der Mietsache zusammenhängen - also beispielsweise Kosten für Wasser, Hauswart, Allgemeinstrom etc. (siehe «Was darf verrechnet werden und was nicht?»).