Veröffentlicht am 26. März 2020 - 19:20 Uhr
Meine neue Wohnung ist so schlecht isoliert, dass sich überall Schimmel bildete. Sie stellte sich als unbewohnbar heraus. Deshalb habe ich fristlos gekündigt. Was kann ich vom Vermieter verlangen?
Sie können den Schaden geltend machen, den Sie erlitten haben, weil Sie vorzeitig ausziehen mussten. Dazu gehören etwa die Umzugskosten
. Wenn Sie in eine teurere Wohnung ziehen müssen, können Sie zudem die Differenz zum alten Mietzins verlangen – und zwar vom Auszug bis zum Termin, an dem Sie frühestens hätten
ordentlich kündigen können.
Ich bin im Treppenhaus gestürzt und habe eine Rippe gebrochen. Haftet die Vermieterin?
Das kommt darauf an. Falls Sie selber schuld am Sturz waren, können Sie natürlich nicht die Vermieterin verantwortlich machen. Falls das Treppenhaus aber ungenügend beleuchtet war oder ein Geländer fehlt, haftet grundsätzlich die Vermieterin für den dadurch entstehenden Schaden – also etwa für Ihre notwendigen und nicht anderweitig gedeckten Arztkosten
.