Norina Meyer,
aktualisiert am 18. Dezember 2019 - 13:41 Uhr
aktualisiert am 18. Dezember 2019 - 13:41 Uhr
Das Gesetz legt keine Mindestanzahl Schlüssel fest. Entscheidend ist grundsätzlich, auf welche Anzahl Sie sich mit dem Mieter bei Wohnungsantritt geeinigt haben und wie viele Schlüssel gemäss Übergabeprotokoll abgegeben worden sind.
Nach deutscher Gerichtspraxis haben Mieter mindestens Anspruch auf so viele Schlüssel, wie es erwachsene Bewohner in der Wohnung gibt. Bei Singlehaushalten kann der Mieter zwei Schlüssel verlangen, weil ihm die Möglichkeit gegeben werden muss, einer Vertrauensperson einen Schlüssel zu überlassen .
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