Veröffentlicht am 11. April 2025 - 15:07 Uhr
Überhängende Pflanzen vom Nachbargrundstück sind lästig. Zur Schere darf man allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen greifen.
Knospen treiben, Blüten brechen auf, Samen keimen – wer einen Garten besitzt, freut sich im Frühling besonders über das Erwachen der Natur.
Doch meist reicht die Freude nur bis zum Gartenzaun, denn die Blütezeit bringt oft auch Nachbarschaftskonflikte rund um Pflanzen mit sich. Was tun, wenn die überhängenden Äste von Nachbars Staude die Aussicht versperren? Was, wenn fremde Bambuswurzeln ins Erdreich vordringen?
Das Gesetz sieht ein sogenanntes Kapprecht vor – das Recht eines Grundstückseigentümers, überragende Äste und eindringende Wurzeln selber und ohne Ermächtigung durch einen Richter bis zur Grundstücksgrenze abzuschneiden. Greifen Sie aber nicht vorschnell zur Gartenschere: Damit Sie sich auf das Kapprecht stützen können, müssen nämlich etliche Voraussetzungen erfüllt sein.