Der Beobachter deckt Missstände auf, wo staatliche Willkür am schlimmsten ist: in Erziehungs-, Besserungs- oder Strafanstalten. Überall da, wo der Einzelne der Staatsgewalt schutzlos ausgeliefert ist. Und am krassesten zeigt sich dies bei Justizirrtümern, auf die der Beobachter wiederholt hinweist.

So greift er den Fall des Zürcher Möbelschreiners Werner Rudolf Meier auf, der 24 Jahre lang in Italien im Zuchthaus sitzt - für einen Mord, den er nachweislich nicht begangen hat. Erst als der Journalist Peter Holenstein akribisch recherchiert, kommt Bewegung in die Sache. Holenstein überführt den wahren Mörder, der ein volles Geständnis ablegt. Ein Revisionsverfahren scheitert, weil das Gericht den geständigen Täter für unzurechnungsfähig erklärt. Holenstein schreibt weiter über den Fall, bis sich die Bundesräte Willi Ritschard und Pierre Aubert direkt beim italienischen Staatspräsidenten Sandro Pertini für Meier einsetzen. Er kommt 1979 endlich frei. «Ohne den Beobachter wäre dies nicht möglich gewesen», sagt Holenstein. «Er hat entscheidend mitgeholfen, Druck zu machen.» Meier wird aber nicht freigesprochen, sondern begnadigt. Deshalb erhält er keinen Schadenersatz für die unrechtmässige Haft. Auch jetzt lässt der Beobachter Meier nicht fallen und «beteiligt sich an den notwendigen gesundheitlichen, beruflichen und menschlichen Eingliederungsbemühungen mit Rat und Tat».

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Nicht einfach abschieben lassen
Solche Fehler im Justizbetrieb sind umso häufiger, je weniger die Behörden einer unabhängigen Kontrolle und Aufsicht unterstehen. So kritisiert der Beobachter immer wieder, dass Menschen ohne rechtsstaatliche Verfahren in «Irrenanstalten» versenkt werden. Er schildert etwa den Fall von Gottlieb Fehlmann (Name geändert), der 1956 wegen ungültiger Velonummer von der Polizei angehalten wird, die Busse zwar anstandslos bezahlt, sich aber weigert, diese auch schriftlich anzuerkennen. Fehlmann wird zwangsweise vorgeladen, in Handschellen abgeführt und eingekerkert. Als er für das rabiate und illegale Vorgehen Entschädigung fordert, knausert der Staat, und Fehlmann droht gegenüber seinem Anwalt, wenn es so weitergehe, erschiesse er noch jemanden. Darauf wird der bisher friedfertige, unauffällige Bürger vom Regierungsrat mit Hilfe eines Arztes ohne Gerichtsurteil als «aufgeregter Querulant» entmündigt und in einer psychiatrischen Klinik «versorgt». Zwölfeinhalb Jahre lang. Als er freikommt, muss er weitere zehn Jahre kämpfen, bis der Kanton Baselland eine Entschädigung zahlt.

«Versorgt ohne rechtsgültige Verfügung!»; «Abschieben in die Verwahrung» - titelt der Beobachter. Und greift Missstände bei Zwangseinweisungen bis heute auf: «Tausende werden gegen ihren Willen in Kliniken eingewiesen», kritisiert er Ende November 2006. Zwar wird 1981 das Zivilgesetzbuch ergänzt und das Recht auf eine gerichtliche Beurteilung eingeführt, doch noch immer hat ein einzelner Arzt die Macht, Menschen in psychiatrische Kliniken einzuweisen.

Einen durchschlagenden Erfolg kann der Beobachter gegen menschenunwürdige Methoden in der sankt-gallischen Heil- und Pflegeanstalt St.Pirminsberg verbuchen. Mit «Deckelbädern», Injektionen, Elektroschocks und ähnlichen Torturen werden dort Menschen gefügig gemacht, vermeldet er. Nach diesem Bericht wird der Anstaltsdirektor entlassen.

Unbequeme Haltungen gibt es weiterhin
Der Beobachter getraut sich, auch unpopuläre Positionen einzunehmen. So weist er heute, in einer Zeit der fast hysterischen Angst vor Gewalttaten, darauf hin, dass nicht alle Verwahrten Mehrfachvergewaltiger und Serienmörder sind. Dass es darunter auch einfache Diebe und Betrüger gibt - und dass diese genauso unter dem derzeit harten Regime leiden, denn die Strafvollzugsbehörden wollen unter dem Druck der Öffentlichkeit nicht das geringste Risiko eingehen.

Auf Anfang Januar 2007 wird das Strafgesetz geändert: Menschen, die «nur» gestohlen oder betrogen haben, dürfen nicht mehr verwahrt werden. Und trotzdem gibt es nur schon im Kanton Zürich fünf Personen, die wegen solcher Taten in Verwahrung sitzen. Weshalb? Werden sie jetzt freikommen?

Der Beobachter wird auch darüber berichten.