Der Beobachter protestiert gegen diesen krassen Missbrauch ärztlicher Macht und verlangt Gesetze, die künftig derartige Eingriffe verhindern sollen» (Beobachter Nr. 10/1976). Der betreffende Eingriff war die Kastration des damals 21-jährigen Alfred Schmid (Name geändert), vorgenommen 1973 im Kantonsspital Chur.

Schmid war kein einfacher Zeitgenosse. Er konnte sich nie in ein geregeltes Arbeitsleben integrieren und hatte grosse psychische Probleme. Doch der sozial isolierte junge Mann hatte nie ein Delikt begangen. Die Ärzte wollten – gegen den Rat des Psychiaters – seine seelischen Probleme operativ lösen. Alfred Schmid heute zum Beobachter: «Die haben mir gesagt, ich könne nachher wieder selbstständig wohnen und arbeiten.» Schliesslich willigte er ein.

Nun, 30 Jahre später, liegt der Entwurf zum Sterilisationsgesetz endlich vor. Der Nationalrat dürfte ihm mit kleinen Retuschen zustimmen. Die ehemalige SP-Nationalrätin Margrith von Felten hatte 1999 mit ihrer parlamentarischen Initiative den Grundstein dafür gelegt.

Unbestrittene Ungerechtigkeiten
Sterilisationen (Unterbindung des Eileiters oder des Samenleiters) dürfen künftig nur noch mit der Einwilligung der Betroffenen vorgenommen werden. Bei urteilsunfähigen Personen muss die vormundschaftliche Aufsichtsbehörde entscheiden; betroffene Personen oder ihnen Nahestehende können den Entscheid gerichtlich anfechten. Die Kastration (Entfernen der Hoden oder der Eierstöcke) ist nicht mehr erlaubt.

Margrith von Felten ist jedoch nur halbwegs zufrieden. Denn ihr Hauptanliegen war die Entschädigung von zwangskastrierten und zwangssterilisierten Männern und Frauen. Der Gesetzesentwurf sieht Genugtuungen von maximal 80'000 Franken vor. Der Bundesrat, die SVP und die FDP lehnen das ab.

Dabei sind die behördlich verordneten Ungerechtigkeiten unbestritten: Vor dem Zweiten Weltkrieg wurden Hunderte von Frauen und Männern zu Sterilisationen genötigt. Die Kriterien für solche Massnahmen waren aussereheliche Schwangerschaften, wechselnde Männerbeziehungen, angeborene Charakterschwäche und Schwachsinn. Mit der Eugenetik, der «Wissenschaft zur Aufbesserung der Rasse», liess sich immer ein Grund finden.

Diese Eingriffe erfolgten innerhalb des bestehenden Rechts, wie die Gegner der Entschädigungen betonen. Der Bundesrat argumentiert im Weiteren, statt vergangenes Unrecht zu kompensieren, ziehe er es vor, Notleidenden jetzt zu helfen. Yves Bichsel, Pressesprecher der SVP, äussert sich holzschnittartiger: «Die SVP ist grundsätzlich dagegen, dass der Staat Wiedergutmachung zahlt.»

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