Ja. Nichterwerbstätige haben unter gewissen Umständen Anspruch auf Familienzulagen – also Geburts-, Adoptions-, Kinder- und Ausbildungszulagen.
Grundsätzlich darf das steuerbare Einkommen nicht mehr als das Eineinhalbfache der maximalen Vollrente der AHV betragen. Momentan darf das Einkommen also 45’360 Franken pro Jahr nicht übersteigen, damit ein Anspruch auf Familienzulagen besteht.
Ihr Einkommen ist mit Sozialhilfe wahrscheinlich tiefer als 45’360 Franken pro Jahr. Daher empfehle ich Ihnen, einen Antrag auf Familienzulagen zu stellen. Legen Sie die Kopie der letzten definitiven Steuerveranlagung bei oder die amtliche Berechnung der Einkommensverhältnisse der Sozialhilfe. Den Antrag können Sie bei der Familienausgleichskasse Ihres Wohnsitzkantons stellen.
Das Neuste aus unserem Heft und hilfreiche Ratgeber-Artikel für den Alltag – die wichtigsten Beobachter-Inhalte aus Print und Digital.
Jeden Mittwoch und Sonntag in Ihrer Mailbox.