Muss ich trotzdem auf Jobsuche?
Frage: Ich wurde vor drei Monaten arbeitslos und bin nun schwanger. Muss ich mich trotzdem bis zur Geburt bewerben, um Arbeitslosengelder zu erhalten?
aktualisiert am 23. Januar 2018 - 10:05 Uhr
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld setzt voraus, dass sich Arbeitslose intensiv um eine neue Stelle bemühen. Arbeitslose Frauen müssen sich grundsätzlich auch während der Schwangerschaft bewerben und an Vorstellungsgesprächen teilnehmen. Bloss in den letzten zwei Monaten vor der Geburt sind Sie als Schwangere von den Stellenbemühungen befreit.
Die Arbeitslosenentschädigung wird Ihnen in dieser Zeit normal ausbezahlt. Sollten Sie wegen der Schwangerschaft arbeitsunfähig werden, können Sie zudem während 30 Kalendertagen Arbeitslosentaggelder beziehen, obwohl Sie nicht vermittlungsfähig sind.
Vermittlungsfähigkeit ist eine weitere Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Es bedeutet, dass jemand in der Lage, gewillt und berechtigt ist, einen Job anzunehmen.
Schwanger und auf Arbeitssuche? Und dann will der zukünftige Chef beim Bewerbungsgespräch auch noch wissen, wie es um Ihre Familienplanung steht? Beobachter-Mitglieder erfahren in der Checkliste «Fragen beim Vorstellungsgespräch» worauf sie wahrheitsgemäss eine Antwort geben sollten und wann auf eine Notlüge bei unzulässigen Fragen zurückgegriffen werden darf.