Muss ich mit 64 auf Stellensuche?
Frage: Mit 64 habe ich die Kündigung erhalten. Ich kriege nur Absagen auf Bewerbungen. Muss diese Alibiübung wirklich sein? Gibt es sonst keine Arbeitslosenentschädigung?
aktualisiert am 20. März 2019 - 08:40 Uhr
Erst in den letzten sechs Monaten, bevor Sie das ordentliche AHV-Rentenalter erreichen, sind Sie gegenüber der Arbeitslosenversicherung von der Stellensuche befreit. Bis dahin müssen Sie sich ausreichend bewerben und Ihre Suchbemühungen nachweisen, sonst werden Sie mit sogenannten Einstelltagen bestraft , an denen Sie kein Taggeld bekommen.
Holen Sie sich bei Ihrem RAV-Berater Tipps, wie Sie Ihre Bewerbungen frisch und zeitgemäss gestalten können, und besprechen Sie mit ihm eine für Sie geeignete Suchstrategie. Viele RAV-Berater sind bereit, bei älteren Arbeitslosen eine tiefere Anzahl Bewerbungen zu akzeptieren, wenn diese dafür von der Qualität her umso besser sind.
Im letzten halben Jahr vor der Pensionierung müssen Sie zwar nicht mehr aktiv nach einer neuen Stelle suchen. Wenn Ihnen aber das RAV eine zumutbare Arbeit zuweist, müssen Sie nach wie vor dazu bereit sein, den neuen Job anzunehmen.
Will der RAV-Berater Ihnen eine Arbeitsstelle zuweisen, die nichts mit Ihrer bisherigen Tätigkeit zu tun hat? Beobachter-Mitglieder erfahren im Merkblatt «Wann ist eine Arbeit zumutbar?», was ihre Rechte und Pflichten in diesen und anderen Fällen sind.
1 Kommentar
Ich bin 70 und arbeite immer noch. Allerdings bin ich ein Spezialist, ein Ingenieur mit sehr grosser Erfahrung in der Elektrifizierung von elektrischen Eisenbahnen.
Weil da immer mehr Leute aufgeben, werden Spezialisten gesucht.
Ich bin der Meinung, viele gute Berufsleute könnten sich spezialisieren, auf irgend einem Gebiet.
Dann könnten sie als selbständige Berater arbeiten, so wie ich.