Irmtraud Bräunlich
, Anne Sciavilla
und Lucia SchmutzVeröffentlicht am 13. März 2025 - 09:12 Uhr durch Lucia Schmutz
Eine Kündigung an eine Schwangere ist ungültig. Trotzdem probieren es Arbeitgeber immer wieder.
Bild: Freepik – Illustration: Fabian Widmer
1. Ich bin auf Stellensuche und habe eben erst gemerkt, dass ich schwanger bin. Muss ich das bei einem Bewerbungsgespräch erwähnen?
Nein, es sei denn, Sie können die zur Diskussion stehende Arbeit als Schwangere nicht verrichten (beispielsweise bei körperlich sehr anstrengender Arbeit oder bei Strahlenbelastung). Der Arbeitgeber darf Sie auch nicht nach Ihren Familienplänen fragen, die sind Ihre Privatsache.
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Übrigens: Wenn eine Frau nicht eingestellt wird, weil sie schwanger ist oder es werden möchte, stellt das eine Diskriminierung und damit einen Verstoss gegen das Gleichstellungsgesetz dar. In solchen Fällen kann man eine Entschädigung einklagen.