Alexandra Kaiser
Veröffentlicht am 25. April 2024 - 06:00 Uhr
Veröffentlicht am 25. April 2024 - 06:00 Uhr
Vor der Kündigung
Ich werde entlassen. Man bietet mir an, selbst zu kündigen – das sehe besser aus im Arbeitszeugnis. Soll ich?
Nur wenn Sie bereits für einen neuen Job unterschrieben haben. Sonst könnten Sie in einen finanziellen Engpass geraten. Denn wenn Sie selbst gekündigt haben und arbeitslos werden, kann Ihnen die Arbeitslosenkasse sogenannte Einstelltage aufbrummen. Im schlimmsten Fall bekommen Sie knapp drei Monate lang keine Taggelder.
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Ein weiteres Risiko besteht, wenn Sie während der Kündigungsfrist krank werden oder verunfallen. Falls die Chefin gekündigt hat, verlängert sich das Arbeitsverhältnis. Aber nicht, wenn man selbst gekündigt hat.