Die Kündigung ist vermutlich missbräuchlich. Es gilt in der Schweiz zwar die Kündigungsfreiheit. Beide Seiten dürfen grundsätzlich aus jedem Grund kündigen. Aber eine Kündigung kann missbräuchlich sein, wenn eine Person, die viele Jahre im Betrieb gearbeitet hat, kurz vor der Pensionierung entlassen wird. Es kommt aber natürlich auf die Gründe für die Kündigung Grund für Kündigung Habe ich das Recht auf eine Begründung? an.

Sie schreiben, man habe Sie entlassen, weil Sie nicht mehr so motiviert waren. Das Bundesgericht befand in einem ähnlichen Fall, die Kündigung sei missbräuchlich. Denn bei langjährigen, älteren Angestellten habe der Arbeitgeber eine erhöhte Fürsorgepflicht (mehr dazu am Artikelende). So muss er auch besonders auf die Art und Weise der Kündigung achten. Ältere Angestellte haben Anspruch, rechtzeitig informiert und angehört zu werden. Der Arbeitgeber ist zudem verpflichtet, Lösungen zu suchen, die den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses ermöglichen oder zumindest sozialverträglicher sind als eine einfache Kündigung.

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Wenn der Arbeitgeber diese erhöhte Fürsorgepflicht nicht wahrgenommen hat, empfehle ich, das Gespräch mit ihm zu suchen und zu verhandeln. Sie können Vorschläge machen, wie das Arbeitsverhältnis weitergehen kann, oder finanzielle Forderungen stellen.

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Bis zu sechs Monatslöhne als Entschädigung

Falls Sie keine einvernehmliche Lösung finden, müssen Sie noch während der Kündigungsfrist per Einschreiben gegen die Kündigung protestieren (siehe Musterbrief, exklusiv für Beobachter-Mitglieder). Wenn das nicht hilft, müssen Sie innert 180 Tagen seit Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim Gericht Klage einreichen. Sie können eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen einklagen.

Eine Wiedereinstellung kann hingegen nicht verlangt werden. Auch wenn die Kündigung missbräuchlich ist, ist der Job also verloren.

Das Gericht wird entscheiden, ob die Kündigung missbräuchlich ist und wie hoch die Entschädigung ausfällt.

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