Wenn ein Arbeitnehmer auf einer Dienstfahrt verunfallt oder das Gesetz bricht, kommen viele Fragen auf. Je nach Ausmass des eigenen Verschuldens droht im schlimmsten Fall auch die Kündigung.
Selbst wenn der Schaden nicht so gravierend ist, wird es für Angestellte unangenehm. Zum Beispiel, weil der Chef selbst zum Gesetzesverstoss gedrängt hat, damit eine Lieferung schneller ans Ziel kommt oder weniger Personal benötigt wird. Hier gilt als Faustregel: Der Fahrer ist in jedem Fall dafür verantwortlich, die Verkehrsregeln einzuhalten. Ob der Vorgesetzte Druck ausgeübt hat oder nicht, wirkt sich nicht auf das Strafmass aus.
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