Veröffentlicht am 13. März 2018 - 14:14 Uhr,
aktualisiert am 18. Dezember 2019 - 13:57 Uhr durch
Wer einen Unfall mit dem Geschäftsauto baut, kann die Verantwortung nicht einfach auf den Arbeitgeber abschieben.
Wenn ein Arbeitnehmer auf einer Dienstfahrt verunfallt oder das Gesetz bricht, kommen viele Fragen auf. Je nach Ausmass des eigenen Verschuldens droht im schlimmsten Fall auch die Kündigung.
Selbst wenn der Schaden nicht so gravierend ist, wird es für Angestellte unangenehm. Zum Beispiel, weil der Chef selbst zum Gesetzesverstoss gedrängt hat, damit eine Lieferung schneller ans Ziel kommt oder weniger Personal benötigt wird. Hier gilt als Faustregel: Der Fahrer ist in jedem Fall dafür verantwortlich, die Verkehrsregeln einzuhalten. Ob der Vorgesetzte Druck ausgeübt hat oder nicht, wirkt sich nicht auf das Strafmass aus.