Gitta Limacher und
Veröffentlicht am 3. April 2019 - 14:30 Uhr,
aktualisiert am 28. März 2019 - 14:37 Uhr
Hanneke Spinatsch
Veröffentlicht am 3. April 2019 - 14:30 Uhr,
aktualisiert am 28. März 2019 - 14:37 Uhr
Stellenbewerber werden oft sehr genau unter die Lupe genommen. Mit Personendaten müssen Arbeitgeber dennoch diskret umgehen.
Bild: Getty Images
Wie sind die persönlichen Daten im Bewerbungsverfahren geschützt?
Wenn es um Arbeitsverhältnisse geht, ist der Datenschutz besonders streng. Das gilt schon im Bewerbungsverfahren. Das ist auch sinnvoll so – denn man steht schon beim Auswahlverfahren in einem Abhängigkeits- und Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber.
Personendaten dürfen bei einer Bewerbung nur benutzt und bearbeitet werden, wenn und soweit ein Bezug zum Arbeitsplatz besteht. Wenn es also darum geht, die Eignung abzuklären, oder wenn das für die zukünftige Zusammenarbeit notwendig ist.
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