Plötzlich läuft am Abend der Schweiss aus allen Poren, man fühlt sich hundeelend, hustet. Am Morgen danach möchte man nur eins: sich tief unter die Bettdecke verkriechen. Der Gang zum Arzt, um sich die Arbeitsunfähigkeit bestätigen zu lassen, ist eine einzige Qual.
Manche können sich diesen Gang sparen, für sie reicht der Griff zum Telefon. Seit Juli letzten Jahres gibt es beim Telemedizin-Zentrum Medgate das Arztzeugnis per Anruf. «Wir stellen rund 100 solcher Zeugnisse pro Woche aus», sagt Sprecher Cédric Berset. Die Zeugnisse werden per Mail an die Patienten geschickt – und, falls gewünscht, direkt an den Arbeitgeber. Medgate reagiere mit dem neuen Angebot auf die Bedürfnisse der Patienten. Weil der Arztbesuch entfalle, könnten auf diese Weise auch Kosten gespart werden.
Die Zeugnisse würden nach strengen Richtlinien ausgestellt. «Wir bescheinigen per Telefon keine Teilarbeitsunfähigkeit. Pro Patient und Kalenderjahr gibt es maximal zwei Arbeitsunfähigkeitszeugnisse für eine Dauer von fünf Tagen», sagt Berset.
Das Angebot gefällt nicht allen. «Das ist für uns der falsche Weg, da er die Hürde zur ärztlich verschriebenen Arbeitsunfähigkeit noch einmal senkt und dem Missbrauch Tür und Tor öffnet», sagt David Weber, Sprecher des Gewerbeverbands Basel-Stadt. Sein Verdacht: Das Medgate-Angebot erleichtert das Blaumachen. Konkrete Zahlen fehlen. Das liegt in der Natur der Sache: Kaum jemand gibt in Befragungen zu, dass der Kopfschmerz bloss behauptet und das Bauchweh ganz so arg nicht war.
Stille Komplizen sind manche Ärzte, findet Weber. «Bereits ohne das zusätzliche Angebot von Medgate melden uns immer wieder Arbeitgeber ihren Eindruck, dass Ärztinnen und Ärzte eher grosszügig und schnell krankschreiben.» Ein Stück weit könne er das verstehen. Viele Hausärzte wollen das Vertrauensverhältnis zu ihren Patienten nicht torpedieren.
Ähnlich klingt es bei der Aargauischen Industrie- und Handelskammer. «Wir werden immer wieder mit der Problematik von zweifelhaften Arztzeugnissen konfrontiert», so Geschäftsleiter Peter Lüscher. Und Christina Wettstein von der Krankenkasse CSS sagt: «Das Problem existiert tatsächlich und ist seit geraumer Zeit bekannt. Wir akzeptieren deshalb etwa keine rückwirkend ausgestellten Arztzeugnisse. Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch lassen wir Versicherte begutachten.»
Liegt den Ärzten der Stift tatsächlich zu locker in der Hand? Ermöglichen sie nur leicht angeschlagenen Patienten oder Gesunden ein paar Tage Zusatzferien auf Kosten des Betriebs?
Cornelia Steck von der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte winkt ab:
«Ärztliche Zeugnisse, Berichte und Gutachten sind Urkunden. Bei der Ausstellung haben die Ärztin und der Arzt alle Sorgfalt anzuwenden und nach bestem Wissen ihre ärztliche Überzeugung auszudrücken.»
Cornelia Steck, Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte
Gefälligkeitszeugnisse seien unzulässig. Wer vorsätzlich oder auch fahrlässig ein unwahres Zeugnis ausstelle, mache sich strafbar.
Der Blick in die Schweizer Urteilsstatistik scheint Stecks Einschätzung recht zu geben. In den vergangenen zehn Jahren schwankte die Zahl der Verurteilungen wegen «falschen ärztlichen Zeugnisses» zwischen 0 und 4.
Doch die Zahlen zeigen nur die halbe Wahrheit. Der Arzt ist weitgehend auf die Aussage des Patienten angewiesen. «Ohne einen riesigen Aufwand zu betreiben, können wir Mediziner bei einer einfachen Konsultation nicht entscheiden, ob der Patient zum Beispiel die Rücken-, Bauch- oder Kopfschmerzen tatsächlich empfindet oder sie bloss behauptet. Symptome vorzugaukeln ist relativ einfach», sagt Thomas Rosemann, Direktor des Instituts für Hausarztmedizin an der Universität Zürich. Das sei ein Dilemma, dem sich der Arzt nicht entziehen könne. Besonders stark zeige sich das, wenn ein langjähriges Vertrauensverhältnis zum Patienten bestehe.
Zumindest ein Teil der Ärzte entscheidet diesen Konflikt durchaus im Sinne des Patienten – das zeigt das Beispiel der Firma Othmar Richterich in Laufen in Baselland. Den grössten Umsatz erzielt der Schokoladenfabrikant mit gut einem Dutzend Mitarbeitern in der Vorweihnachtszeit. Dann wird jede Hand gebraucht.
«Ausgerechnet für diese Zeit beantragte ein Ehepaar, das bei uns arbeitete, eine Woche Ferien, um an eine Beerdigung ins Ausland zu reisen. Wir konnten die Ferien nur für den Ehemann bewilligen», sagt Geschäftsführerin Claudia Deiss. Die Rache sei postwendend nach der Beerdigung gekommen. «Das Ehepaar ging am selben Tag um dieselbe Zeit zum selben Arzt und verlangte für dieselbe Zeit ein Krankheitsattest. Die beiden Zeugnisse wurden ausgestellt.»
Die Angestellte habe zuvor noch damit geprahlt, dass sie einen Arzt habe, der sie jederzeit krankschreibe. Als Deiss beim betreffenden Arzt nachfragte, hiess es lediglich, das falle unter das Arztgeheimnis.
Kein Einzelfall. Wer bei Verbänden und Firmen nachfragt, stösst schnell auf merkwürdige Geschichten. Als «Klassiker» gilt die Krankmeldung nach erfolgter Kündigung. So geschehen etwa im Optikergeschäft von Christian Jauslin in Basel. Ein Mitarbeiter habe sich in der Probezeit geweigert, vereinbarte Ziele zu erfüllen. «Ich musste ihm deshalb kündigen. Einen Tag später meldete er sich krank. Das Arztzeugnis war auf einen Monat ausgestellt. Von einem angeschlagenen Gesundheitszustand hatte ich zuvor nichts bemerkt», sagt Jauslin.
Wenn ein entlassener Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist nur für wenige Tage krank wird, verlängert sich das Arbeitsverhältnis gemäss Schweizer Arbeitsrecht um einen Monat. Philip Schneiter, juristischer Mitarbeiter der Aargauischen Industrie- und Handelskammer, plädiert für eine Änderung. Dieser zeitliche Kündigungsschutz soll entfallen, wenn der Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat. Der Arbeitnehmer sei in diesem Fall abgesichert. «Die aktuelle Regelung verankert eine Kultur des Misstrauens», so Schneiter.
Nichts wissen von diesem Vorschlag will Arno Kerst, Präsident der Gewerkschaft Syna: «Das brächte nur einseitige Vorteile für den Arbeitgeber. Wenn der Arbeitsvertrag aufgelöst wird und der Arbeitnehmende sein Einkommen nur aus der Taggeldversicherung bezieht, verliert er die Beiträge an die Pensionskasse und an die Sozialversicherungen, beispielsweise auch an die Arbeitslosenversicherung. Wenn die Krankheit länger dauert, ergäben sich grosse finanzielle Nachteile.»
Die Kontroverse verdeutlicht: Wenn Mitarbeiter krank werden und fehlen, macht sich schnell Argwohn breit. Der Chef fragt sich, ob der Angestellte nicht auf seine Kosten blaumacht, die Kollegen ärgern sich über die Mehrarbeit, die Belegschaft fürchtet im Klima des Misstrauens um ihre gesundheitliche und finanzielle Sicherheit.
Genau hier setzen neuere Varianten des Arztzeugnisses an, wie sie etwa von der Ärztegesellschaft des Kantons St. Gallen in Zusammenarbeit mit Arbeitgebern entwickelt wurden. Anlass waren vor einigen Jahren vermehrte Klagen von Chefs aus dem St. Galler Rheintal. «Einige unserer Mitglieder fühlten sich ohnmächtig den Angaben der Ärzte ausgeliefert. Es gab gegenseitige Vorurteile und Zweifel an der Richtigkeit gewisser Arztzeugnisse», sagt der damalige Präsident des regionalen Arbeitgeberverbands, Andreas Frank.
Das neue Modell setzt vor allem auf bessere Kommunikation. «Die Grundlage dafür ist ein sehr detailliertes Arbeitsunfähigkeitszeugnis, in dem präzis festgehalten ist, was der Patient noch zu leisten imstande ist und welche Präsenzzeit ihm am Arbeitsplatz zuzumuten ist», so Mediziner Andreas Klipstein, der an der Ausarbeitung beteiligt war.
Wenn der Patient einwilligt, kann der Arzt den Kontakt zum Chef suchen und mit ihm das weitere Vorgehen besprechen. Das könne sinnvoll sein, wenn es um die Frage gehe, ob eine bestimmte Tätigkeit mit der Erkrankung des Patienten vereinbar sei. «Der Dialog schafft Vertrauen zwischen dem erkrankten Mitarbeiter, dem Arzt und dem Chef. Das ist die beste Medizin gegen das Blaumachen», so Klipstein.
Selbst die Gewerkschaften begrüssen das neue Modell, das auf Initiative der Arbeitgeber entwickelt wurde. «Seit der Einführung sind mir keine Klagen zu Ohren gekommen, dass sich unsere Mitglieder unfair behandelt oder zu stark ‹ausgefragt› vorgekommen wären», sagt Maria Huber von der Gewerkschaft VPOD St. Gallen.
Im Schnitt fehlte 2014 jeder Mitarbeiter 5,3 Tage wegen Krankheit oder Unfall. Abwesenheiten wegen psychischer Probleme verursachen laut einem Bericht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) einen volkswirtschaftlichen Schaden von 19 Milliarden Franken.
Findige Unternehmer haben hier ein neues Geschäftsmodell entdeckt: das externe Fehlzeitenmanagement. «Viele Chefs unterschätzen die Kosten, die durch kranke Mitarbeitende entstehen. Mit einer gezielten Betreuung lässt sich ein beträchtlicher Teil davon vermeiden. Das blosse Einfordern eines Arztzeugnisses ist der falsche Weg», sagt Chris Holzach, Gründer von Synaps Care. Seine Firma übernimmt für andere Unternehmen das Fehlzeitenmanagement bei Krankheiten von kurzer Dauer. «Wir suchen schon am ersten Tag das Gespräch mit dem kranken Mitarbeiter, fragen, wie es ihm geht, erkundigen uns nach der Diagnose und suchen gemeinsam nach Lösungen», sagt Holzach.
Der kranke Mitarbeiter ist zwar nicht verpflichtet, über seinen Zustand zu reden. Nahezu jeder aber tue es. Holzach vermutet, dass es den Leuten guttut, «wenn sich jemand für sie interessiert, statt lediglich die Abwesenheit zu notieren und sich insgeheim zu ärgern, weil anstehende Arbeiten liegenbleiben oder auf Kollegen verteilt werden müssen».
Gesunde, die krankfeiern, bereiten den Chefs Kopfzerbrechen und schaden der Volkswirtschaft. Doppelt so hohen Schaden richten jedoch Mitarbeitende an, die trotz Krankheit arbeiten kommen.
Gemäss einer aktuellen Studie der Fachhochschule Nordwestschweiz hat sich fast die Hälfte der Befragten im Jahr 2014 krank zur Arbeit geschleppt. Jeder Zehnte tat das sogar mehr als zehn Tage am Stück. Keine gute Entscheidung: Man riskiert damit mehr Unfälle am Arbeitsplatz, aber vor allem steigt das Risiko, dass man später durch chronische Krankheiten komplett ausfällt.
Auch Max Fohrler (Name geändert) ging krank zur Arbeit. Die Diagnose Pfeiffersches Drüsenfieber beeindruckte ihn nicht im Geringsten. Obwohl er wegen der Krankheit ständig hundemüde war, biss er auf die Zähne und schleppte sich jeden Morgen ins Büro. «Wenn du nicht da bist, schnappt sich ein anderer deine Projekte. Bei deiner Rückkehr will der sie natürlich nicht mehr hergeben. Das nennt man Konkurrenzkampf», sagt der Produktmanager eines Stahlwerks. Fohrler sieht sich nicht als Opfer: «Ich hatte mich bewusst gegen die Genesung und für die Karriere entschieden.»
Warum tun Mitarbeitende so etwas? Psychologen sprechen von «interessierter Selbstgefährdung», also freiwilliger Selbstausbeutung. «Neu dabei ist, dass ein solches Verhalten nicht direkt vom Chef gefordert, sondern vom Arbeitnehmer sogar manchmal vertuscht wird», sagt Andreas Krause, Professor für angewandte Psychologie im Interview mit dem Beobachter.
Das hängt mit dem Trend zusammen, dass vor allem in der Privatwirtschaft immer öfter übergreifende, allgemeine Leistungsziele definiert werden. In manchen Betrieben erwartet die Führung von der Belegschaft, dass jedes Jahr zehn Prozent mehr Umsatz oder Gewinn erzielt werden. Wer was und wie viel dazu beitrage, interessiere wenig. Krause: «Dem Chef geht es heute um das Resultat und nicht darum, wie es erreicht wird.»
Wer am Arbeitsplatz seine Gesundheit gefährdet, schadet letztlich nicht nur sich und den Kollegen, sondern auch dem Arbeitgeber. 87 Prozent der Krankheitskosten eines Unternehmens werden gemäss einer Studie der US-Strategieberatungsfirma Booz & Company durch Mitarbeitende verursacht, die krank arbeiten gehen. Australische Forscher wollen sogar einen negativen Einfluss auf den Konsum sowie den Export und Import von Waren entdeckt haben.
Produktmanager Max Fohrler würde heute anders handeln: «Ich habe die Arbeitsstelle gewechselt. In meinem neuen Job fällt es mir leichter, die Prioritäten richtig zu setzen. Wenn ich krank werde, bleibe ich zu Hause und kuriere mich aus. Das ist für alle Beteiligten besser.»
Arztzeugnis: Was gilt?
Ab wann muss ich ein Arztzeugnis mitbringen?
Das Gesetz äussert sich nicht konkret zum Arztzeugnis; es sieht nicht zwingend vor, dass man dem Arbeitgeber eines vorlegen muss. Der Arbeitnehmer ist aber verpflichtet, seine Arbeitsunfähigkeit zu beweisen. Das wiederum gelingt am einfachsten mit einem Arztzeugnis. Die Arbeitsunfähigkeit muss man grundsätzlich ab dem ersten Abwesenheitstag beweisen, letztlich bestimmt aber der Arbeitgeber, ab welchem Tag er den Beweis wünscht.
Wer bezahlt das Arztzeugnis?
Da es die Pflicht der Arbeitnehmenden ist, die Arbeitsunfähigkeit zu beweisen, tragen sie auch die Kosten.
Was heisst es für Teilzeiter, wenn der Arzt ihnen 50 Prozent Arbeitsunfähigkeit bescheinigt?
Wenn im Zeugnis nur steht, dass Sie zu 50 Prozent arbeitsunfähig sind, kann man darunter verstehen, dass Sie von einem 100-Prozent-Pensum oder vom Teilzeitpensum aus betrachtet zu 50 Prozent arbeitsunfähig sind. Das ist unklar. Sie müssen den Arzt bitten, ein genaues Zeugnis auszustellen.
Was tun, wenn der Arbeitgeber das Zeugnis missachtet?
Der Arbeitgeber ist von Gesetzes wegen verpflichtet, die Gesundheit der Angestellten zu schützen. Er darf sich daher nicht einfach über Arztzeugnisse hinwegsetzen. Wenn Sie gemäss dem Zeugnis beispielsweise nur vier Stunden täglich arbeiten dürfen, muss der Arbeitgeber das respektieren. Teilt er Sie dennoch länger ein, dürfen Sie diese Arbeit verweigern. Vorgängig empfiehlt sich allerdings ein Gespräch mit dem Arbeitgeber, in dem Sie nochmals auf die Vorgaben des Arztes aufmerksam machen.
Muss ich dem Arbeitgeber die Diagnose verraten?
Nein. Sie müssen den Arbeitgeber nur informieren, ob es sich um eine Krankheit oder um einen Unfall handelt. Hingegen müssen Sie einer allfälligen Krankentaggeldversicherung oder einem Case-Manager die nötigen Informationen liefern.
Mehr arbeiten als gemäss Zeugnis erlaubt – gibt das Überstunden?
Nach dem Gesetz zählt die Zeit, die über die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit hinausgeht, zu den Überstunden. Solange Sie also «nur» länger als gemäss Zeugnis erlaubt arbeiten und nicht mehr als die normale wöchentliche Arbeitszeit, sind das keine Überstunden.
Muss der Arbeitgeber ein rückwirkendes Zeugnis akzeptieren?
Wenn es den Beweis der Arbeitsunfähigkeit noch zu erbringen vermag, ja. Dafür ist entscheidend, dass der Arzt die Arbeitsunfähigkeit beurteilen kann. Denkbar ist das vor allem, wenn der Angestellte während der Erkrankung in ärztlicher Behandlung war. Falls aber die Arbeitsunfähigkeit für den Arzt offensichtlich nicht mehr medizinisch nachvollziehbar ist, muss der Arbeitgeber das Zeugnis nicht als Beweis akzeptieren.
Ich bin Arbeitgeber und vermute, dass mit dem Zeugnis eines Angestellten etwas faul ist. Was kann ich tun?
Wenn Sie das Gefühl haben, dass es sich um ein Gefälligkeitszeugnis handelt und der Arbeitnehmer arbeitsfähig ist, können Sie ihn zu Ihrem Vertrauensarzt schicken. Die Kosten dafür müssen Sie allerdings selber tragen. Zudem darf sich auch der Vertrauensarzt nur zur Arbeitsunfähigkeit, nicht aber zur Diagnose äussern.
Einer meiner Angestellten bringt das verlangte Zeugnis nicht mit. Wie kann ich reagieren?
Wenn der Arbeitnehmer seine Pflicht verletzt, die Arbeitsunfähigkeit zu beweisen, müssen Sie den Lohn während der Absenz nicht zahlen. Verweigert er ohne Beweis die Arbeit beharrlich, kommt auch eine fristlose Kündigung in Frage. Verwarnen Sie den Arbeitnehmer aber zuerst schriftlich und drohen Sie dabei diese Konsequenz an.
Alexandra Kaiser
«Jeder Dritte, der krank ist, geht trotzdem zur Arbeit» – Interview mit Arbeitspsychologe Andreas Krause
Wir müssen lernen, mit mehr Selbständigkeit umzugehen, sagt der Arbeitspsychologe Andreas Krause. Sonst endet die neue Freiheit am Arbeitsplatz im Chaos.
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