Ein Beispiel, das nicht Schule machen darf
Das Jammern ist nicht die Sache von Beatrix Müller, und wenn die 57-jährige Lehrerin zurückhaltend sagt: «Es ging mir wirklich nicht sehr gut», kann man davon ausgehen, dass sie eine äusserst schwierige Zeit hinter sich hat.
Veröffentlicht am 15. April 2008 - 10:48 Uhr
Es ist jetzt etwas mehr als ein Jahr her, seit Müller den an sie adressierten Brief von Konradin Fischer, Schulpräsident der Primarschulgemeinde Arbon, öffnete. Er enthielt - die Kündigung. Aus heiterem Himmel. Müller war beliebt. Schüler, Eltern und das Lehrerkollegium solidarisierten sich mit der langjährigen Lehrerin. Doch Schulpräsident Fischer und sein alter Schulfreund, Schulleiter Peter Hinderling - er hatte den Rausschmiss beantragt -, blieben hart (siehe Artikel «Kündigung: Mund halten und raus!»).
Nun hat die Personalrekurskommission des Kantons Thurgau den Entscheid der beiden in seltener Deutlichkeit geradezu zerpflückt. «Nicht einmal im Ansatz», so heisst es im rechtsgültigen Urteil, gehe aus dem Kündigungsschreiben hervor, was der gekündigten Lehrkraft vorgeworfen werde. Die Kündigung sei «ohne korrekte Anhörung, ohne klare Kündigungsandrohung und Einräumung einer angemessenen Frist zur positiven Veränderung erfolgt». Die behaupteten Probleme mit Müller seien «durch die vorliegenden, recht umfangreichen Akten nicht dokumentiert», vielmehr sei «die fachliche Beurteilung durch den Schulleiter durchaus positiv».
Der rehabilitierten Lehrerin sprach die Personalrekurskommission eine Entschädigung zu. Diese deckt allerdings nicht einmal die Anwaltskosten. Beatrix Müller muss nun noch einmal ihre ganze Kraft zusammennehmen, um eine neue Stelle zu finden. Ihr jetziges Pensum in einer Nachbargemeinde war nur ein Provisorium.
Weder Schulpräsident Fischer noch Schulleiter Hinderling mochten sich zum Vorgefallenen äussern, geschweige denn sich entschuldigen. «No comment!», so die lapidare Auskunft der beiden. Für solches Verhalten gibt es ein Wort: schäbig.