Nein. Sie müssen Ihre Arbeitsunfähigkeit aber innert einer Woche dem RAV melden. Versäumen Sie diese Frist ohne entschuldbaren Grund, haben Sie für die Tage vor der Meldung keinen Taggeldanspruch. Ihre Arbeitsunfähigkeit müssen Sie ab dem vierten Tag zudem mit einem ärztlichen Zeugnis belegen.

Eingeschränktes Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Der Anspruch auf Arbeitslosentaggeld bei Arbeitsunfähigkeit ist ausserdem eingeschränkt. Arbeitslose haben während der laufenden Rahmenfrist insgesamt maximal 44 «Krankentaggelder» zugut. Auch wenn dieser Anspruch noch nicht ausgeschöpft ist, gibt es bei länger dauernder Arbeitsunfähigkeit nur während der ersten 30 Kalendertage seit Beginn der ganzen oder teilweisen Arbeitsunfähigkeit ein Taggeld. Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger dauert, besteht nur dann noch ein Anspruch auf Taggeld, wenn Sie trotz verminderter Arbeitsfähigkeit vermittelbar und höchstens zu 50 Prozent arbeitsunfähig sind.

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Mehr zur Arbeitslosenentschädigung

Im Falle eines Jobverlusts und anschliessender Arbeitslosigkeit bezahlt die Arbeitslosenkasse eine Entschädigung in Form von Taggeldern aus, wenn man sich beim RAV anmeldet. Beobachter-Mitglieder erfahren nicht nur, wie hoch das Arbeitslosengeld ausfallen wird, sondern wie man darüber hinaus versichert ist.

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