Ja, die Arbeitslosenversicherung darf Sie zwingen, die Teilzeitstelle, die Ihnen so sehr am Herzen liegt, zugunsten einer vollzeitlichen Dauerstelle zu kündigen. Denn Sie müssen bereit und in der Lage sein, die Arbeitslosigkeit so rasch wie möglich zu beenden. Dazu gehört auch, dass Sie die Teilzeitstelle – unter Einhaltung der Kündigungsfrist – aufgeben, wenn Sie eine zumutbare Vollzeitstelle finden oder Ihnen das RAV eine solche zuweist.

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Unserer Meinung nach sollte man Sie aber nur dann zur Kündigung Ihres Traumjobs zwingen, wenn es wenig realistisch erscheint oder wenn es Ihnen über längere Zeit nicht gelingt, eine zweite Teilzeitstelle zu finden.

Eine Strategie könnte sein, dass Sie sich gleichzeitig auf Voll- und Teilzeitstellen bewerben. Wenn die Chancen auf einen ergänzenden Job nicht so gut stehen, sollten Sie sich aber vor allem auf Vollzeitstellen konzentrieren.

Rechtsratgeber
Checkliste «Wann ist eine Arbeit zumutbar?»

Will der RAV-Berater Ihnen eine Arbeitsstelle zuweisen, die nichts mit Ihrer bisherigen Tätigkeit zu tun hat? Beobachter-Mitglieder erfahren im Merkblatt «Wann ist eine Arbeit zumutbar?», was ihre Rechte und Pflichten in diesen und anderen Fällen sind.

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