Beitrag an Fahrkosten?
Frage: Ich wohne in Zürich und habe nach einigen Monaten Arbeitslosigkeit eine Stelle in Bern gefunden. Bekomme ich für die höheren Fahrkosten zum Arbeitsort von der Arbeitslosenversicherung eine Entschädigung?
aktualisiert am 7. Juni 2018 - 13:50 Uhr
Ja, sofern verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen Sie so genannte Pendlerkostenbeiträge:
- Grundvoraussetzung ist die Erfüllung der Beitragszeit , also mindestens zwölf Monate Anstellung in den zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit.
- Weiter darf keine zumutbare Stelle in Ihrer Wohnregion vorhanden sein.
- Schliesslich müssen Sie im Vergleich zu Ihrer früheren Arbeit eine finanzielle Einbusse erleiden. Die Pendlerkostenbeiträge werden nur im Umfang dieser Einbusse ausgerichtet.
Sie erhalten die Beiträge innerhalb Ihrer laufenden Rahmenfrist für längstens sechs Monate. Reichen Sie das Gesuch spätestens zehn Tage vor Stellenantritt ein, denn bei Verspätung verkürzt sich die Dauer des Anspruchs entsprechend.
Will der RAV-Berater Ihnen eine Arbeitsstelle zuweisen, die nichts mit Ihrer bisherigen Tätigkeit zu tun hat? Beobachter-Mitglieder erfahren im Merkblatt «Wann ist eine Arbeit zumutbar?», was ihre Rechte und Pflichten in diesen und anderen Fällen sind.