Frage: Ich möchte meine krumme Nase operieren lassen und dafür in mein Heimatland reisen. Muss ich dafür im Geschäft Ferien nehmen? Oder gilt die Absenz als Krankheit?

Antwort von Gitta Limacher, Fachbereich Sozialversicherungen: Es kommt darauf an. Eine Nasenkorrektur ist meist eine Schönheitsoperation. Wenn Sie wegen eines solchen Eingriffs ausfallen, gilt die Arbeitsunfähigkeit als selbstverschuldet. Der Arbeitgeber muss dafür keinen Lohn zahlen. Sie müssen für die Operation also entweder Ferien nehmen oder unbezahlten Urlaub beantragen.

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Anders wäre es nur, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist, also wenn Sie schlecht durch die Nase atmen können oder so stark unter Ihrem Aussehen leiden, dass es Sie psychisch krank gemacht hat. Dann würde es sich tatsächlich um eine Krankheitsabsenz handeln, und Sie bekämen Lohnfortzahlung. Der Arbeitgeber könnte Sie aber zum Vertrauensarzt schicken – auch zu einem Psychiater –, wenn er Ihnen nicht glaubt.