Gibt es Lohn während einer Nasen-Operation?
Ich möchte meine krumme Nase operieren lassen und dafür in mein Heimatland reisen. Muss ich dafür im Geschäft Ferien nehmen?
Veröffentlicht am 17. Februar 2015 - 08:57 Uhr
Frage: Ich möchte meine krumme Nase operieren lassen und dafür in mein Heimatland reisen. Muss ich dafür im Geschäft Ferien nehmen? Oder gilt die Absenz als Krankheit?
Antwort von Gitta Limacher, Fachbereich Sozialversicherungen: Es kommt darauf an. Eine Nasenkorrektur ist meist eine Schönheitsoperation. Wenn Sie wegen eines solchen Eingriffs ausfallen, gilt die Arbeitsunfähigkeit als selbstverschuldet. Der Arbeitgeber muss dafür keinen Lohn zahlen. Sie müssen für die Operation also entweder Ferien nehmen oder unbezahlten Urlaub beantragen.
Anders wäre es nur, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist, also wenn Sie schlecht durch die Nase atmen können oder so stark unter Ihrem Aussehen leiden, dass es Sie psychisch krank gemacht hat. Dann würde es sich tatsächlich um eine Krankheitsabsenz handeln, und Sie bekämen Lohnfortzahlung. Der Arbeitgeber könnte Sie aber zum Vertrauensarzt schicken – auch zu einem Psychiater –, wenn er Ihnen nicht glaubt.
1 Kommentar
Guten Tag, ich habe soeben diesen oben genannten Artikel gelesen.
Zu diesem Thema betreffend Operation habe ich eine Frage respektive ein Anliegen das ich gerne beantwortet hätte.
Am 5. Juli 2024 hätte ich 2 Wochen Ferien. Am 16. Juli 2024 ist eine Operation vorgesehen meiner Nasennebenhöhlen, da ich seit einigen Wochen resp. bereits mehrere Jahre Probleme habe. Bei mir wurde eine chronische Sinusitis bds. festgestellt. In den letzten 4 Jahren wurde diese immer schlimmer und hartnäckiger. Aktuell sieht es so aus, dass ich in der Nacht mehrere male aufwache weil ich Atembeschwerde habe und ich dann Nasenspray zu mir nehmen muss. Was zum teil nichts nützt oder erst dann gegen Morgen. Mein behandelnder Arzt hat nun eine Operation vorgeschlagen und den Termin gemacht. In der Zwischenzeit ist es so, dass ich nun um die rechte Nebenhöhle die mehr betroffen ist, auch permanente Schmerzen habe.
Nun habe ich dies meinem Arbeitgeber mitgeteilt und die Reaktion war, dass ich diese Operation verschieben soll, da in dieser Zeit 2 Personen im Urlaub weilen. Davon ist eine Person zu Hause im Urlaub. Beide Personen machen voneinander die Stellvertretung, obschon dies von den Vorgesetzten eigentlich nicht angenommen wird, ist das bei den beiden Personen ganz legitim. Sprich es wird stillschweigend angenommen. Dazu muss ich noch eines erwähnen, dass wir 4 Personen in diesem Team sind und ich während diesen Ferien mit einem Teamkollegen zusammen anwesend bin, der die Arbeiten die ich dann machen sollte nicht alles kann. Die 2 die abwesend sind, sind auch für den Postverkehr zuständig und das wäre ich auch. Und so nebenbei sei auch erwähnt, dass wir nicht voll ausgelastet sind mit der Arbeit.
Kann der Arbeitgeber respektive meine Vorgesetzte darauf beharren, dass ich diese Operation verschieben muss?