1. Ich bin auf Stellensuche und habe eben erst gemerkt, dass ich schwanger bin. Muss ich das bei einem Bewerbungsgespräch erwähnen?

Nein, es sei denn, Sie können die zur Diskussion stehende Arbeit als Schwangere nicht verrichten (beispielsweise bei körperlich sehr anstrengender Arbeit oder bei Strahlenbelastung). Der Arbeitgeber darf Sie auch nicht nach Ihren Familienplänen fragen, die sind Ihre Privatsache.

Partnerinhalte
 
 
 
 

Übrigens: Wenn eine Frau nicht eingestellt wird, weil sie schwanger ist oder es werden möchte, stellt das eine Diskriminierung und damit einen Verstoss gegen das Gleichstellungsgesetz dar. In solchen Fällen kann man eine Entschädigung einklagen.