Schlechte Arbeitgeber
Wenn es um die Sorgen und Nöte der Angestellten geht, sind Ärzte vielfach nicht sehr einfühlsam. Einige verletzen sogar geltendes Recht.
Veröffentlicht am 17. Februar 2004 - 09:54 Uhr
Hätte Pascale Kronig gewusst, was auf sie zukommt, sie hätte wohl auf die Zähne gebissen, statt sich ein Zahnimplantat einsetzen zu lassen. Acht Stunden pro Woche arbeitete sie bei der Zahnärztin Christine Casselt in Gampel VS. Als sie ihre Chefin nach einer schriftlichen Offerte für ein Zahnimplantat fragte, bot es ihr die Zahnärztin für 1950 Franken an – die Hälfte des üblichen Preises.
Doch nach dem Eingriff erschrak Pascale Kronig: Das Implantat kostete nun 2775 Franken. Als sie sich mit der Chefin nicht einigen konnte, kündigte Kronig. Da stellte sie die Zahnärztin per sofort frei, verrechnete aber den ausstehenden Lohn mit dem Eingriff, der jetzt plötzlich 4000 Franken kostete. «Wer so schlecht arbeitet, den unterstütze ich nicht auch noch mit Rabatten», sagt die Zahnärztin.
«Häufig selbstherrliches Gebaren»
Auch beim Beobachter-Beratungszentrum melden sich häufig Angestellte, die von ihren Arbeitgebern schlecht behandelt werden. «Uns fällt auf, dass sich Ärzte und Zahnärzte gegenüber ihren Angestellten überdurchschnittlich häufig selbstherrlich gebärden», sagt Arbeitsrechtsspezialistin Irmtraud Bräunlich. So liess ein Arzt seiner Praxisassistentin durch die Kollegin ausrichten, er habe ihr gekündigt. Eine Dentalassistentin, die notfallmässig operiert werden musste, fand zwei Monate später ihre Kleider am Boden des Bürospinds. Die Chefin empfahl ihr, sich weiter zu schonen; einen Ersatz habe sie schon gefunden.
Michel Marchev, Beauftragter für medizinische Praxisassistentinnen der Ärztevereinigung FMH, relativiert solche Vorkommnisse. Er glaubt nicht, dass es in Arztpraxen häufiger Arbeitskonflikte gibt als in anderen Kleinbetrieben. «Ärzte werden zwar nicht als Arbeitgeber ausgebildet, ihre Fähigkeit, mit Menschen umzugehen, ist aber überdurchschnittlich.»
Das hindert einen Teil der Ärzteschaft aber nicht daran, selbst geltendes Recht zu brechen, wie der Jurist Bruno Gutknecht, Zentralsekretär des Schweizerischen Verbandes medizinischer Praxisassistentinnen (SVA), erklärt. Eine Ärztin hielt etwa vertraglich fest, ihre Angestellte müsse sie informieren, wenn sie plane, schwanger zu werden. Jährlich erkundigen sich 1000 Mitglieder beim Angestelltenverband SVA, weil sie ein Problem an ihrem Arbeitsplatz haben.
Zwar gibts einen vorbildlichen Musterarbeitsvertrag, doch viele Ärzte wollen sich nichts vorschreiben lassen und setzen eigenhändig einen Vertrag auf. Volle zehn Prozent, so schätzt Gutknecht, verzichten gar ganz auf einen schriftlichen Vertrag mit ihren Angestellten.
«Können keine Zeugnisse formulieren»
Die mangelhafte Ausbildung der Ärzte als Arbeitgeber zeigt sich auch in den Arbeitszeugnissen. «Viele Ärzte verstehen es schlicht nicht, ein Zeugnis zu formulieren», sagt SVA-Zentralsekretär Gutknecht. So finden sich denn auch nicht erlaubte Formulierungen wie: «Sie arbeitete ein Jahr bei mir und war zwei Monate krank.»
Ganz heikel wird es, wenn der Arzt seine Rollen als Arbeitgeber und Fachmann vermischt und glaubt, er allein könne beurteilen, ob seine Praxisassistentin tatsächlich krank sei. So erkundigen sich Chefs schon einmal beim Kollegen über die Diagnose. «Unter Arztkollegen wird das Arztgeheimnis ab und zu verletzt», sagt Gutknecht.
Ein Arzt brachte sogar einen Chirurgen dazu, den Termin für die Operation seiner Praxisassistentin zu verschieben:
Sie sollte erst dann unters Messer, wenn der Arbeitgeber seine Praxis für ein paar Wochen schliessen würde.