Habe ich das Recht auf eine Begründung?
Frage: Ich wurde per Einschreiben entlassen. Der Grund wurde mir jedoch nur mündlich mitgeteilt. Kann ich eine schriftliche Begründung verlangen?
aktualisiert am 31. Januar 2019 - 14:49 Uhr
Ein privater Arbeitgeber darf seinen Angestellten ohne triftigen Grund kündigen , er muss die Kündigung nicht einmal mündlich begründen. Er ist auch nicht verpflichtet, die Angestellten vorgängig zu verwarnen oder die Entlassung anzukündigen.
Das Gesetz schreibt aber vor, dass Sie Anspruch darauf haben, den Kündigungsgrund schriftlich zu erfahren. Auf Ihr Verlangen hin ist der Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen eine schriftliche Begründung zu liefern. Erfahrungsgemäss verweigern Arbeitgeber die Bekanntgabe des Kündigungsgrunds gern bei missbräuchlichen Kündigungen .
Wenn Sie rechtlich gegen die Entlassung vorgehen, wird das Gericht berücksichtigen, dass der Arbeitgeber die schriftliche Bekanntgabe hartnäckig verweigert hat – vor allem auch in Bezug auf die Frage, wer die Verfahrenskosten übernehmen muss und ob eine Entschädigung an einen allfälligen Gegenanwalt gezahlt werden muss.
Für eine Kündigung braucht es keinen triftigen Grund. Auf Verlangen kann ein Arbeitnehmer jedoch eine schriftliche Begründung verlangen, um sich gegen falsche Anschuldigungen zu wehren. Beobachter-Mitglieder erhalten hierzu eine Mustervorlage «Bitte um Kündigungsbegründung».
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