Ein Lausanner Unternehmen zahlte einer Anwältin weniger Lohn als ihrem Vorgänger. Sie reichte Klage ein. Nach neun Jahren gab ihr das Bundesgericht Anfang 2004 Recht: Die Lohndifferenz betrug 27 Prozent – das Unternehmen musste 210'000 Franken Lohn nachzahlen. Der Fall sorgte für Schlagzeilen: Weil ein direkter Lohnvergleich innerhalb der Firma nicht möglich war, akzeptierte das Gericht erstmals statistische Lohndaten als Beweis für die Diskriminierung.

Seit 1981 steht in der Verfassung: «Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.» Zum 25-Jahr-Jubiläum gibt es indes nichts zu feiern, denn Frauen erhalten, gemessen an der Gesamtlohnsumme der Schweizerinnen und Schweizer, durchschnittlich immer noch fast 20 Prozent weniger Lohn als Männer. Als 1996 das Gleichstellungsgesetz eingeführt wurde, stiegen die Lohnklagen sprunghaft an: In elf Kantonen der Deutschschweiz sind bis heute 77 Klagen dokumentiert – weitere 60 kamen nur vor die Schlichtungsstelle. Rund die Hälfte der Klagen wurden teilweise oder ganz gutgeheissen.

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17 Jahre auf ein Urteil gewartet

Ob erfolgreich oder nicht, alle Klagen haben eines gemeinsam: Die Klägerinnen gehen ein hohes Risiko ein (siehe Nebenartikel «Gerichtsfälle Kämpfen lohnt sich»). Die meisten verlieren ihren Arbeitsplatz oder klagen erst, wenn sie nicht mehr im Unternehmen arbeiten. Und sie brauchen einen langen Schnauf, denn ein Verfahren dauert oft Jahre. So mussten im Wallis zwei Sekretärinnen beispielsweise 17 Jahre auf das Urteil warten. Kein Wunder, dass seit Beginn der Rezession im Jahr 2000 nur noch wenige Lohnklagen eingereicht wurden.

Als grosse Hürde erweisen sich oft auch die fehlenden Beweise. Denn über Löhne zu sprechen ist riskant, vielerorts gibt es gar ein explizites Verbot. Gefragt sind deshalb Hilfsmittel: Mit derselben Vergleichsmethode, die der Genfer Professor Yves Flückiger für die Klage der Lausanner Anwältin entwickelt hatte, liess der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nun für 40 Branchen die Löhne vergleichen (siehe nachfolgende «weitere Infos»). Über eine Million Salärdaten dienten als Berechnungsgrundlage.

Der SGB berücksichtigte für die branchenspezifische Auswertung nicht nur das Geschlecht, sondern auch Alter, Aus- und Weiterbildung, Funktion und Dienstjahre. Die Lohndifferenzen zwischen Frauen und Männern, die so übrig bleiben, liegen je nach Branche zwischen 3,4 und 21 Prozent. Der SGB-Lohnrechner macht es ohne Direktvergleich mit Arbeitskollegen möglich, das eigene Salär auf eine Diskriminierung hin zu prüfen. Für einen juristischen Nachweis braucht man allerdings die Daten des Lohnsystems der eigenen Firma.

Der Lohnrechner ist Teil einer Offensive, die die Gewerkschaften dieses Jahr starten: Sie erklärten 2006 zum «Jahr der Lohngleichheit». Mit den detaillierten Zahlen zu einzelnen Branchen wird der Ball nun den Arbeitgebern zugespielt: Sie sollen den Verfassungsauftrag endlich wahrnehmen. Dass Lohngerechtigkeit politisch durchsetzbar ist, machen die kanadischen Provinzen Ontario und Quebec vor. Sie erliessen ein Gesetz, das die Unternehmen verpflichtet, innerhalb von vier Jahren Lohngleichheit zu realisieren und nachzuweisen. Die ersten Ergebnisse sind ermutigend: Die durchschnittlichen Lohndifferenzen verringerten sich deutlich, und in den Frauenberufen stiegen die Löhne an. Marie-Thérèse Chicha, Wirtschaftsprofessorin in Quebec: «Es braucht den politischen Fleischwolf, um das durchzusetzen.» Mittlerweile steht auch der kanadische Arbeitgeberverband hinter den Massnahmen, und bereits wird die Einführung des Gesetzes für ganz Kanada diskutiert.

Als «absolut negativ» bewertet hierzulande Arbeitgeberchef Peter Hasler die Idee, Firmen sollen einen Nachweis für Lohngleichheit erbringen: «Die freie Lohnbildung darf nicht angegriffen werden.» Er bestreitet nicht, dass es Lohndifferenzen zwischen Frauen und Männern gibt, die nicht sachlich erklärbar sind, stellt aber den Markt über das Gesetz. «Frauen sind bereit, sich zu tieferen Löhnen anstellen zu lassen, und arbeiten oft Teilzeit. Das wirkt sich auf das Lohnsystem aus», so Hasler.

Im Vergleich mit den EU-Ländern weist die Schweiz die zweithöchste statistische Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern aus. Trotzdem räumt Chiara Simoneschi-Cortesi, Präsidentin der Eidgenössischen Frauenkommission, politischem Druck wenig Chancen ein. «Denn nicht einmal der Vorschlag, dass Unternehmen für den Nachweis von Gleichstellung zertifiziert werden sollen, erhielt im Parlament eine Mehrheit», sagt die Tessiner CVP-Nationalrätin.

Das macht es etwa für den Bund, der Lohngleichheit als Voraussetzung für die Vergabe von Aufträgen verlangt, nicht einfacher. Deshalb bietet das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann ein Instrument an, mit dem Firmen ihre Löhne testen können. Rasch gehandelt hat zum Beispiel die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG): Sie verankerte ein Gleichstellungs-Controlling im Gesamtarbeitsvertrag, das auch eine regelmässige Kontrolle der Lohndaten vorsieht. Bereits gab es erste Korrekturen.

Weitere Infos

  • www.lohngleichheit.ch: Die Website ist Teil des Projekts «Fairpay» des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds. Unter der Rubrik «Lohnrechner» wird der durchschnittliche Bruttolohn für 40 Branchen berechnet. Berücksichtigt werden Geschlecht, Alter, Ausbildung, Anforderungsniveau, Hierarchiestufe, Tätigkeit und Dienstalter. Weiter sind Fallbeispiele, Fakten und Erläuterungen zur Rechtslage in Fällen von Lohndiskriminierung zu finden. Zudem sind Links zu Beratungsstellen aufgeführt.
  • www.equality-office.ch: Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann hat in der Rubrik «Erwerbsleben/Lohngleichheit» einen Fragebogen erstellt: «Mein Lohn unter der Lupe» (als PDF-Datei oder kostenlose Broschüre). Unter «Selbstkontrolle» können Unternehmen einen Selbsttest bestellen.
  • www.gleichstellungsgesetz.ch: 250 Kurzfassungen von Lohnklagen aus bisher elf Kantonen, weitere acht folgen 2006. Dazu Informationen zum Gleichstellungsgesetz, zu den Verfahren in den einzelnen Kantonen sowie Adressen aller Schlichtungsstellen und Gleichstellungsbüros.
  • www.gleichstellungs-controlling.org: Der Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) und die Mediengewerkschaft SSM bieten mit dem Gleichstellungs-Controlling ein Instrument an, mit dem die Gleichstellung in allen Bereichen des Unternehmens verankert werden kann.