Frage: Ich bin bei zwei Arbeitgebern in Teilzeit angestellt; Jahreslohn: rund 15000 und 10000 Franken. Bin ich damit obligatorisch bei der Pensionskasse versichert?

Antwort von Dana Martelli, Fachbereich Arbeit: Weil die beiden Jahreslöhne je unter der gesetzlichen Eintrittsschwelle von 21150 Franken liegen, sind Sie nicht zwingend der beruflichen Vorsorge unterstellt. Im Gesamten liegt Ihr Lohn aber darüber. Deshalb können Sie sich bei der Auffangeinrichtung freiwillig versichern lassen (Stiftung Auffangeinrichtung BVG, www.chaeis.net). Sie können das auch bei der Pensionskasse eines der Arbeitgeber tun, sofern deren Reglement das vorsieht.

Partnerinhalte
 
 
 
 

Der freiwilligen BVG-Versicherung müssen Sie die Arbeitnehmer- und die Arbeitgeberbeiträge für den Gesamtlohn überweisen. Beide Arbeitgeber müssen Ihnen jedoch ihre Beiträge für den jeweiligen Lohn zurückerstatten. Die Pensionskasse übernimmt auf Ihren Wunsch das Inkasso gegenüber den Arbeitgebern.

Übrigens: Auch bei Teilzeitern fällt der volle Koordinationsabzug von 24675 Franken an. So wären bei Ihnen theoretisch nur 325 Franken versichert; was aber per Gesetz aufgerundet wird. Immerhin wären dann 3525 Franken BVG-versichert.