Veröffentlicht am 16. Mai 2023 - 16:26 Uhr
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- was es bedeutet, wenn Arbeitgeber gegenüber älteren Angestellten eine erhöhte Fürsorgepflicht haben,
- konkrete Tipps, wie Sie unmittelbar nach der Kündigung als Arbeitnehmerin reagieren können und
- diverse Musterbriefe, die zeigen, wie Sie sich gegen eine missbräuchliche Kündigung zur Wehr setzen.
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Ein Heizungsmonteur arbeitet 44 Jahre lang beim selben Arbeitgeber. Immer zufriedenstellend – doch kurz vor der Pensionierung hat er keine Lust mehr auf Neues. Der Chef findet, er sei «negativ eingestellt»
und kündigt ihm. Darf er das?
Eine 63-jährige Direktionsassistentin ist schon seit 14 Jahren bei derselben Firma. Doch seit einem halben Jahr ist sie krank. Darf man sie einfach entlassen?
Grundsätzlich darf man beiden kündigen. Denn Angestellte sind in der Schweiz kaum geschützt, die Kündigungsfreiheit wird grossgeschrieben. Die Arbeitgeberin kann den Anstellungsvertrag jederzeit auflösen, einen wichtigen Grund braucht es nicht.