Hanspeter K. hatte Pech: Drei Wochen nachdem er seine neue, vielversprechende Stelle angetreten hatte, brach er sich beim Snöben das Schulterblatt. Die Folge: eine komplizierte Operation und eine mehrmonatige Arbeitsunfähigkeit. Als der neue Arbeitgeber davon erfuhr, fackelte er nicht lange. Der Kündigungsbrief erreichte Hanspeter K. noch im Spitalbett. «Das darf doch wohl nicht wahr sein», empörte sich der Verletzte.

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Viele Angestellte glauben zu wissen: Solange ich krank bin, darf mir der Arbeitgeber nicht kündigen. Das ist jedoch nicht so – die Rechtslage ist einiges komplizierter. Der Kündigungsschutz bei Krankheit oder Unfall ist zeitlich begrenzt; dies in Abhängigkeit von der Anzahl Dienstjahre, die man im gleichen Betrieb schon geleistet hat.

Ausserdem beginnt der Kündigungsschutz erst nach Ablauf der dreimonatigen Probezeit. Hanspeter K. musste deshalb die rücksichtslose Kündigung zähneknirschend akzeptieren.