Anna Eidenbenz führt seit zehn Jahren eine Praxis als selbstständige Psychotherapeutin in Zürich. Sie würde aber viel lieber in Basel praktizieren, wo sie seit 30 Jahren lebt. Immer wieder erhält sie Anfragen für Behandlungen in Basel. Doch diese muss sie ablehnen. Welcher Patient möchte schon nach Zürich pendeln?

Das Basler Sanitätsdepartement verweigert Anna Eidenbenz die Praxisbewilligung, während Zürich ihr das selbstständige Praktizieren erlaubt. Eidenbenz hat ihr Diplom am Institut für angewandte Psychologie (IAP) in Zürich erworben und sich anschliessend zur Psychotherapeutin ausbilden lassen. «Dass ich Psychotherapeutin mit anerkanntem Fachtitel bin, interessiert die Basler Behörde nicht.» Die Behörde verlangt eine Psychologie-Vorbildung an einer Universität. «Das ist grotesk», sagt Eidenbenz. «In Europa werden die Grenzen abgebaut, aber innerhalb der Schweiz ziehen Kantone die Grenzen wieder hoch.»

Das Bundesgericht gab der Basler Regierung Recht: Dem Kanton Basel-Stadt sei es unbenommen, «strengere Vorschriften zu erlassen als der Kanton Zürich». Er sei nicht verpflichtet, «das tiefere Niveau als gleichwertig anzuerkennen».

Die Schweiz hat zwar seit 1996 ein Binnenmarktgesetz, das solche Schranken zwischen den Kantonen aufheben soll. Das Gesetz ist aber so zahnlos, dass der Bundesrat es bereits revidieren und im Sommer dem Nationalrat vorlegen will. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) schätzt den Anteil derjenigen, die in solch mehr oder weniger reglementierten Berufen tätig sind, auf immerhin 250'000 Personen.

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Der Heimatschutz treibt Blüten
Betroffen sind auch Taxifahrer: «Ich darf zwar einen Fahrgast an den Zürcher Flughafen fahren, auf Zürcher Boden aber keinen neuen Passagier zusteigen lassen. Ich muss also leer zurückfahren», sagt René Bösiger, der Geschäftsführer eines Berner Taxiunternehmens. Ortsansässige Taxifahrer sind privilegiert, wie Goldgräber im alten Kalifornien haben sie ihre Claims abgesteckt. Die Anforderungen für eine Taxikonzession sind von Region zu Region verschieden, und einige Gemeinden vergeben nur ein bestimmtes Kontingent. Experten aus dem Departement von Volkswirtschaftsminister Deiss kommen in einem Bericht zum Schluss, dass sich solche Unterschiede «manchmal auch aus kaum verhüllten protektionistischen Absichten» ergäben. Mit anderen Worten: reiner lokaler Heimatschutz für die verschiedenen Zünfte und Branchen.

Auch Klempnern will gelernt sein. Und zwar am richtigen Ort. «Die heutige Situation ist verwirrend. Einige Städte wie etwa Zürich verlangen für Arbeiten an der Gas- und Wasserinstallation die Meisterprüfung. Dies gilt selbst für Reparaturen. Andere Orte stellen überhaupt keine Anforderungen oder verlangen nur die Lehrabschlussprüfung», sagt Anton Kilchmann, Direktor des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfachs. «Die unterschiedlichen Marktzutrittschancen erschweren die Mobilität der Installateure.» Pech für den Klempner, der am falschen Ort wohnt. Der Wohnort wird zum Kriterium, nicht die Qualität der Arbeit, der Wohnortswechsel zum Alptraum. Max Meyer, der Direktor des Schweizerischen Gebäudetechnikverbands, bestätigt: «Dies kann bedeuten, dass ein Installateur in der Gemeinde X gewisse Installationen ausführen kann, nicht aber in der Gemeinde Y.» Dieses Rayondenken fördert eins gewiss nicht: den Wettbewerb.

Auch das Bundesgericht blockiert
Das Binnenmarktgesetz, das die berufliche Mobilität sicherstellen soll, zeigt wenig Wirkung. Das Gesetz habe «bisher noch zu keiner spürbaren Öffnung des Binnenmarktes geführt», lautet der nüchterne Befund des Bundesrats. Mitschuld an der mangelnden Mobilität trägt das Bundesgericht. Im Zweifelsfall entschied es stets im föderalistischen Sinne. So können Kantone und Gemeinden den freien Marktzugang für Ortsfremde beschränken oder gar verweigern. Inländer müssen laut Bundesrat sogar damit rechnen, dass sie gegenüber Arbeitskollegen aus dem EU-Raum wegen des seit 2002 geltenden Gesetzes über die Personenfreizügigkeit künftig benachteiligt werden.

Es gibt weitere Beispiele für solchen föderalistischen Unsinn. Wer im Wallis wirten will, muss einen 17-wöchigen Kurs absolvieren und eine Prüfung ablegen. Baselland verlangt nur acht Wochen und prüft laut Werner Brun von GastroAargau immer noch die Branchenkunde wie Service, Getränkekunde und Marketing. Der Aargau hingegen prüft nur noch kantonsspezifisches Wissen wie Lebensmittel- und Arbeitsrecht. «Und Zürich verlangt überhaupt keine Ausbildung mehr. Dort kann jeder eine Beiz aufmachen», sagt Brun. Ein Wirt, der also von Zürich ins Wallis zügeln würde, müsste nachbüffeln.

«Gefährliche» Zahnprothetiker
Noch härter trifft es die Zahnprothetiker. Diese stellen Zahnersatz nicht nur her, sondern passen ihn den Patienten auch selber an. Sie dürfen aber nur in den Kantonen Zürich, Schwyz und Nidwalden ihren Beruf ausüben. «In allen andern Kantonen ist unsere Tätigkeit nicht anerkannt und somit verboten», sagt Peter Moser, der Präsident des Schweizerischen Zahnprothetiker-Verbands. Die Argumentation der Kantone: Ein Zahnprothetiker gefährde die Gesundheit der Patienten, und deshalb solle die Anpassung der Prothesen den Zahnärzten vorbehalten bleiben. Es ist allerdings schwer einzusehen, warum in Zürich ein Zahnprothetiker offenbar als ungefährlich gilt, während er für Aargauer Patienten ein Risiko darstellt.

Wer sich als Dentalhygienikerin selbstständig machen will, kann sich den Kanton Tessin aus dem Kopf schlagen. Dort ist laut Brigitte Schoeneich vom entsprechenden Verband die selbstständige Tätigkeit verboten. Und das Bundesgericht stützt das Verbot mit dem Hinweis auf oben erwähntes gesundheitliches Risiko.

Geradezu leid tun können einem die Notare. Sie sind zur immerwährenden Sesshaftigkeit verdammt. «Ein in Bern zugelassener Notar kann nicht in einem anderen Kanton beurkunden. Er ist für diese Tätigkeit auf das Territorium eines einzigen Kantons beschränkt», sagt Andreas Notter, der Generalsekretär des Schweizerischen Notarenverbands. Diese Vorschrift gelte auch für die freiberuflichen Notare. Schon fast fatalistisch fügt er an: «Wer diesen Beruf wählt, hat sich wohl mit diesem Nachteil abgefunden.»

Warum wehren sich die Betroffenen nicht? Das Binnenmarktgesetz gewährt ihnen nämlich ein Beschwerderecht. Der Bundesrat gibt die Antwort gleich selber: «Klagen Betroffener sind weitgehend ausgeblieben, da Dauer und Kosten eines Verfahrens, dessen Ausgang zudem ungewiss ist, abschreckend wirken», meint er in seiner Botschaft zur Revision des Gesetzes. Anna Eidenbenz kann das bestätigen: 2000 Franken Gerichtsgebühr blätterte sie hin, dazu 20000 Franken Anwaltskosten. Das revidierte Gesetz würde die Wohnortswahl für gewisse Berufstätige nicht mehr einschränken und die selbstständige Existenz erleichtern, weil dann vermehrt die Qualifikation des Zuziehenden zählen würde.

Eine breite Abwehrfront
Wer nun denkt, dass die Branchenverbände Interesse an einem möglichst freien Marktzutritt für alle hätten, täuscht sich. «Die vollständige Freizügigkeit verursacht eine Nivellierung der Ausbildung auf dem tiefsten Niveau aller Kantone», befürchtet GastroSuisse. Auch die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren ist gegen die Revision: «Untauglich und überflüssig.» Ablehnend äussern sich auch der Schweizerische Gewerkschaftsbund, der Zahnärzteverband und der Schweizerische Nutzfahrzeugverband. Die Baumeister und der Gewerbeverband kritisieren die vorgesehene Möglichkeit, fehlende Ausbildungsdiplome durch Berufserfahrung zu ersetzen. Man darf also gespannt sein, ob sich die Lobbyisten mit ihren zünftigen Argumenten durchsetzen werden und aus der Vorlage des Bundesrats einen Emmentalerkäse mit Ausnahmelöchern machen.

Was für Anna Eidenbenz wohl bedeuten würde, dass sie weiterhin zwischen Basel und Zürich pendeln müsste.