Aktualisierung vom 5. Dezember 2016: Berner Schulsystem entspricht endlich der Verfassung

Nach einem parlamentarischen Vorstoss können endlich alle Kinder in Bern zur Schule. Trotz des verfassungsrechtlich festgeschrieben Rechts auf Bildung war das bis jetzt nicht der Fall. Denn nicht der Kanton, sondern die Eltern mussten einen entsprechenden Schulplatz suchen, wenn es in der Volksschule nicht klappte. Oft nicht einfach – Berner Sonderschulen sind nicht verpflichtet, Kinder aufzunehmen.

So auch im Fall Heiner Abalo* aus Köniz. Fast ein Jahr lang durfte der 9-Jährige nicht zur Schule. Sein Glück im Unglück: Er bekam den Berufsbeistand Bernhard Franke zugeteilt. Der weibelte diplomatisch, aber unermüdlich durch die Instanzen, kontaktierte über ein Dutzend Schulen, schrieb unzählige Briefe, E-Mails und Gesuche. Schliesslich suchte er, als er mit seinem Latein am Ende war, die Öffentlichkeit. Der Kampf hat sich gelohnt – nicht nur für Heiner Abalo. Ab jetzt ist der Kanton für die Beschulung aller Kinder zuständig, und für Sonderschulen gilt eine Aufnahmepflicht.

Aktualisierung vom 09. Mai 2016: Er darf wieder in die Schule

Über ein halbes Jahr durfte der neunjährige Heiner Abalo* aus dem Bernischen Köniz nicht zur Schule. Seit Anfang letzter Woche wird er endlich wieder unterrichtet. Und zwar von einer Heilpädagogin, die sich auf den Beobachter-Artikel hin beim Beobachter gemeldet und sich als Lehrerin für den Jungen angeboten hatte. Nach einigem Hin und Her sprach der Kanton nun den notwendigen Kredit.

«Ich bin sehr froh, dass Heiner endlich wieder in die Schule geht», sagt sein Beistand Bernhard Franke, der sich seit Monaten um eine Schullösung für Heiner bemüht. «Leider ist es nur ein Etappensieg», erklärt er. Ein Etappensieg deshalb, weil Heiner in ein paar Monaten in die Tagesklinik der Jugendpsychiatrie Neuhaus eintreten wird. «Zwar wird er dort auch zur Schule gehen können, aber irgendwann wird er wieder austreten müssen, so Franke weiter. «Und wenn er dann noch keinen Schulplatz hat, fangen wir von vorne an.»

Der Beobachter-Artikel vom 01. April 2016:

Heiner Abalo* ist oft traurig. Vor allem morgens. Dann steht er am Fenster und schaut den Kindern auf ihrem Schulweg nach. Heiner möchte auch zur Schule. Aber Heiner darf nicht.

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Seit dem vergangenen Oktober hat der bald Neunjährige keine Schule mehr besucht. Wer jetzt an Rabeneltern oder ein Flüchtlingsschicksal denkt, liegt falsch. Heiner ist hier geboren, hat den Schweizer Pass. Und seine alleinerziehende Mutter, Marie Abalo*, kämpft seit bald zwei Jahren unermüdlich dafür, dass ihr Sohn endlich einen Platz in einer geeigneten Schule erhält. Vom Vater, den Heiner zweimal im Monat sieht, erhält sie keine praktische Unterstützung.

Schon im Kindergarten war Endstation

Heiners Geburt war nicht einfach, er wird gleich danach bei der Invalidenversicherung angemeldet. Trotzdem wird erst im Kindergarten offensichtlich, dass er anders ist als andere Kinder. Er stört so oft den Betrieb, dass er im Januar 2012 dispensiert wird. Die Abklärungen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie ergeben, dass Sauerstoffmangel bei der Geburt zu Spätfolgen führte: Heiner hat nicht nur Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen, sondern auch leicht limitierte intellektuelle Fähigkeiten.

Die Kindergartenpsychologin erklärt Marie Abalo, ihr Sohn brauche heilpädagogische Unterstützung und Schulung; sie solle eine geeignete Schule für ihr Kind suchen. «Ich fand es schon etwas seltsam, dass Eltern in der Schweiz selber eine Schule suchen müssen. Ich nahm es aber nicht wirklich ernst. Trotzdem klapperte ich fünf Institutionen ab.» Doch keine hatte einen Platz für Heiner.

«Mein Sohn ist traurig, fühlt sich wertlos. Er ist mittlerweile so frustriert, dass er gar nicht mehr über das Thema Schule reden möchte.»

Marie Abalo*, Heiners Mutter

Sein Pech ist, dass er im Kanton Bern lebt. Das Berner Schulsystem hat alle Ingredienzen eines Glauser-Romans – und stammt wohl auch aus dieser Zeit: Sonderschulen unterstehen nicht der Erziehungsdirektion, sondern dem Alters- und Behindertenamt, das wiederum der Gesundheits- und Fürsorgedirektion unterstellt ist. Die Folge ist ein Zuständigkeitsvakuum. Zwar kann die Gesundheits- und Fürsorgedirektion Gesuche für einen Platz in einer bestimmten Sonderschule bewilligen, und sie kann Mittel sprechen. Doch sie hilft den Eltern nicht bei der Suche. Und weder die Eltern noch ein Beistand haben Einfluss darauf, wie viel und ob überhaupt Geld zugestanden wird, da sie kein Recht auf eine anfechtbare Verfügung haben.

Die Schule entscheidet, ob sie ein Kind will

Ohnmacht auch aufseiten des Amtes: Auch wenn die Behörde einen Platz bewilligt, kann sie die Schule nicht dazu zwingen, das Kind aufzunehmen. Dazu fehlt ihr die Kompetenz. Das soll sich zwar in nächster Zeit ändern, wobei hier die sprichwörtliche Berner Gemütlichkeit zum Tragen kommt: Das Projekt, die Sonderschulen und ihre Schüler der Erziehungsdirektion zuzuteilen, dümpelt seit neun Jahren vor sich hin. Und ein weiteres Jahr soll ins Land ziehen, bis allein ein Strategiepapier vorliegt.

«Die Situation ist unerträglich. Mein Sohn ist traurig, fühlt sich wertlos. Mein Leben dreht sich nur noch um die Suche nach einer Schule», erklärt Heiners Mutter, eine aus Kamerun stammende 32-jährige gelernte Pflegerin. Sie habe ihre Stelle kündigen müssen, weil Heiner nicht zur Schule geht, und schlafe kaum, weil ihre Gedanken immer um das Problem kreisten. «Einmal träumte ich sogar, dass ich Schüler mit einem Messer angriff, meine Hände waren voller Blut. Stellen Sie sich vor, wie man sich als Mutter nach so einem Traum fühlt – ich habe drei Tage lang geweint!» Sie habe sich schon überlegt, auf dem Bundesplatz zu demonstrieren, weil sie wirklich nicht mehr weiterwisse. «Auch beim Psychologen war ich einmal. Aber das Einzige, was mein Leben wieder in Ordnung bringen kann, ist ein Schulplatz für Heiner.»

Wenn er sich dumm fühlt, rastet er aus

Auf Heiners abgebrochene Kindergartenzeit folgt ein frustrierendes Hin und Her zwischen Psychiatrieaufenthalten und einem kläglich gescheiterten Einschulungsversuch in einer heilpädagogischen Sonderklasse. Erst im August 2015 tut sich etwas. Die heilpädagogische Tagesschule im Schulungs- und Arbeitszentrum für Behinderte SAZ in Burgdorf will den zwar lernfreudigen und neugierigen, aber immer wieder sehr schwierigen Jungen schnuppern lassen. «Zwei Wochen vor Beginn des neuen Schuljahrs landete die Anfrage auf meinem Pult», erinnert sich Schulleiterin Ursula Bürki. «Das war sehr kurzfristig, aber wir konnten Heiner in einer unserer Klassen aufnehmen.»

Schnell wird klar, dass er weit mehr Betreuung braucht als für die Klasse vorgesehen. «Zu Hause ist Heiner lieb und folgsam», sagt seine Mutter. Auch im Schulbetrieb ist er motiviert, spielt gern mit den anderen Kindern – solange er nicht überfordert ist: Wenn er etwas nicht kann, fühlt er sich dumm. Dann ist er frustriert, wird zornig und widerspenstig. Eine zusätzliche Betreuerin hilft in ihrer Freizeit aus, damit Heiner die zwei Schnupperwochen absolvieren kann. Das klappt so gut, dass die Schule sich bereit erklärt, ihn dauerhaft aufzunehmen.

Schulleiterin Ursula Bürki richtet ein Gesuch für die notwendige Teilzeitstelle an das zuständige Amt. Doch dieses sperrt sich. «Das war wirklich ärgerlich. Mit den zusätzlichen Stellenprozenten hätten wir sogar eine neue Klasse aufbauen und damit noch einem weiteren Kind in einer ähnlichen Situation einen Platz bei uns geben können», sagt sie.

Schandfleck der Bildungs- und Sozialpolitik

Ursula Bürki spricht damit einen Schandfleck der Berner Bildungs- und Sozialpolitik an: Heiner ist nicht das einzige Kind, das im Kanton Bern zu Hause bleiben muss, statt in der Schule zu lernen – verfassungsrechtlicher Anspruch auf Bildung hin, Schulpflicht her. «Uns sind zwei Fälle von Kindern bekannt, die heilpädagogisch geschult werden müssten, für die aber ein geeigneter Platz fehlt», sagt Andrea Knellwolf von der Gesundheits- und Fürsorgedirektion auf Anfrage. Wie viele es wirklich sind, wisse man jedoch nicht, da sich ja die Eltern um die Beschulung kümmern müssten.

Die Dunkelziffer dürfte erschreckend hoch sein. Allein bei der für 40'000 Einwohner zuständigen Sozialbehörde Köniz, die auch für Heiner verantwortlich ist, sind derzeit drei Fälle bekannt. Fachleute sprechen von einigen Dutzend Fällen für den ganzen Kanton Bern. Auch Fälle, in denen die Eltern ihr Kind in eine Privatschule schicken, weil sie keinen Platz finden, tauchen in der Statistik nicht auf.

Alle verzweifeln an der Bürokratie

Es ist jedes Mal das Gleiche: Geeignete Institutionen wollen die oft sehr betreuungsintensiven Kinder nicht aufnehmen, weil das Personal fehlt. Das formal zuständige Amt ist juristisch gesehen nicht verantwortlich, Eltern sind mit der Suche nach einem geeigneten Platz überfordert. Und selbst wenn sie eine Schule finden, muss sie im geografisch definierten Einzugsgebiet des Wohnorts der Familie liegen. Ist sie ausserhalb, muss der Kanton die Einschulung bewilligen. Und selbst wenn ein Platz bewilligt ist, muss die Schule das Kind nicht aufnehmen, wenn sie zu wenig Fachkräfte hat. Die Katze beisst sich in den Schwanz.

Falls sich ein erhöhter Bedarf an Plätzen in Sonderschulen zeige, würden auf Gesuch der Schulen hin zusätzliche Plätze geschaffen oder Klassen eröffnet, behauptet die Gesundheits- und Fürsorgedirektion. Davon merken Heiner und viele andere Kinder mit heilpädagogischem Bedarf aber nichts. «Sie wollten schlicht keine Hand reichen», sagt Schulleiterin Ursula Bürki zum vorliegenden Fall. «Es hätte halt was gekostet.»

«Ich habe alle Mittel ausgeschöpft»

Bernhard Franke ist als Berufsbeistand seit August 2015 für Heiner zuständig. «Ich kann einfach nicht akzeptieren, dass das Kind nicht zur Schule geht», sagt der 61-Jährige. «Aber ich habe wirklich alle Mittel ausgeschöpft.» Tatsächlich hat er alle 14 Institutionen, die infrage kämen, in Absprache mit dem Kanton angefragt – und von allen einen abschlägigen Bescheid bekommen.

Schliesslich unterstützte der Kanton endlich aktiv einen Einschulungsversuch und sprach dafür die personellen Mittel. Anfang Januar 2016 durfte Heiner im Schlössli Kehrsatz vier Wochen lang schnuppern gehen. Der Testlauf nahm kein gutes Ende. Der Junge war überfordert, wurde renitent, schlug, spuckte, kratzte. «Heiner ist in einem solchen Setting nicht beschulbar», heisst es im Abschlussbericht lapidar.

«Es war unklar, ob diese Schule für Heiner geeignet war. Aber es war die einzige Chance, die sich bot», sagt sein Beistand. «Das Scheitern war leider keine Überraschung. Aber wir müssen einfach alles versuchen.» Gerade bei Kindern mit sozialen und intellektuellen Defiziten sei es besonders wichtig, dass sie bestmöglich, so früh wie möglich und konstant unterrichtet und gefördert würden, so Franke. «Heiner ist mittlerweile so frustriert, dass er gar nicht mehr über das Thema Schule reden möchte», sagt seine Mutter.

Bauernhof statt Schule

Und so sitzt der Junge zu Hause herum, statt die Schulbank zu drücken. «Immerhin kann er mehrmals in der Woche zu einer Tagesfamilie auf den Bauernhof», sagt Franke. «Wir fanden es wichtig, dass das Kind zumindest ab und zu unter andere Menschen und vor allem unter Kinder kommt.»

Heiner gefällt es dort sehr gut: «Ich würde gerne öfter auf den Bauernhof. Aber noch lieber würde ich in die Schule gehen.» Ab und zu übt die Tagesmutter mit ihm Rechnen und Schreiben. «Ich selber unterrichte ihn ebenfalls, so gut es geht», sagt Marie Abalo, die mit Heiner ihren afrikanischen Dialekt sowie Französisch spricht. Mit Schweizern spricht Heiner in breitestem Berndeutsch. Viele Sprachen für ein lernschwaches Kind.

Bald soll Heiner wieder in die Tagesklinik der Jugendpsychiatrie Neuhaus, wo er auch unterrichtet wird. Das wird jedoch frühestens Ende Mai der Fall sein. «Leider ist das wieder nur eine – von der Krankenkasse bezahlte – Zwischenlösung», sagt Beistand Franke. «Nach einigen Monaten muss der Junge dort raus, und das Spiel beginnt wieder von vorn.» Das bedeutet: alle 14 Institutionen, die der Kanton bewilligen würde, noch einmal abklappern. Und höchstwahrscheinlich wieder nur Abfuhren kassieren.

«Ich kam auf die absurdesten Ideen»

Es gab Zeiten, da hätte Bernhard Franke den Jungen am liebsten – aus der Not – in ein Heim einweisen lassen, sagt er. Weil man ihn dort unterrichten müsste und nicht wieder ausschliessen könnte, wie das eine Schule tun kann. Doch verständlicherweise will die Mutter nicht, dass ihr Kind ins Heim kommt. Und für den Jungen wäre die Trennung von der Mutter, zu der er ein gutes Verhältnis hat, alles andere als förderlich, darin sind sich die zuständigen Fachleute einig.

«Ich kam auf die absurdesten Ideen – in meiner Verzweiflung, dass es einfach nicht gelingen will, das Kind vernünftig zu unterrichten», sagt Beistand Franke. «Ich habe mir sogar überlegt, eine Beschwerde gegen mich selber einzureichen, weil sogar ich als Amtsperson es aus strukturellen Gründen nicht schaffe, Heiner in einer Schule unterzubringen», ärgert er sich. «Hinzu kommt, dass Heiner immer schwieriger eingegliedert werden kann, je länger er auf eine geeignete Förderung verzichten muss.»

Das hat man auch beim Alters- und Behindertenamt realisiert und die Mittel für eine Zwischenbeschulung gesprochen. Bis Heiner in die Jugendpsychiatrie Neuhaus eintreten kann, soll er zwei Stunden pro Tag von einer heilpädagogisch ausgebildeten Lehrkraft unterrichtet werden. Wieder ein Provisorium, für das Beistand Bernhard Franke aber erst noch eine geeignete Person finden muss.

*Namen geändert