Taggeld
Nach VVG oder nach KVG versichert?
Veröffentlicht am 2. April 2002 - 00:00 Uhr
Taggeldversicherungen gibt es auf der Basis zweier verschiedener Rechte: Nach privatem Versicherungsrecht, also nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG), und nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG). Einige der Unterschiede:
- Für die KVG-Versicherung regelt das Gesetz (KVG) fast alles Wichtige. Bei Versicherungen nach VVG dagegen sind die abgeschlossene Police und die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für fast alles massgebend.
- Vorbehalte (Leistungsausschlüsse für früher schon aufgetretene Krankheiten, die wieder ausbrechen können) sind zwar in beiden Versicherungssystemen erlaubt. Aber beim KVG-Taggeld ist deren Dauer auf fünf Jahre begrenzt, in VVG-Verträgen können sie zeitlich begrenzt oder lebenslänglich gelten.
- Bei KVG-Versicherungen sagt das Gesetz, was bei einer Kürzung des Taggelds wegen teilweiser Arbeitsunfähigkeit oder Überentschädigung gilt. Die VVG-Versicherer regeln diese Themen in den Versicherungsbedingungen.
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