Im Gesetz ist die Mitnahme von Tieren an den Arbeitsplatz nicht geregelt. Ob Wuffi mitkommen darf, entscheidet allein der Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts . Letztlich sind es sachliche Gründe, die den Ausschlag geben: etwa wenn Hygienevorschriften im Betrieb eine wichtige Rolle spielen, jemand an einer Hundehaar-Allergie leidet oder der Vierbeiner den Betriebsablauf stören könnte.

Tiere am Arbeitsplatz können einen positiven Effekt haben. Dennoch sind sie in den meisten Betrieben nicht willkommen. Einzig Assistenz- oder Blindenhunde kann der Arbeitgeber nicht verbieten. Darum: Wer längerfristig seinen Hund zur Arbeit mitnehmen will, sollte vorher um Erlaubnis fragen – am besten schriftlich. Taktisch klug wäre es auch, sich vorgängig mit Arbeitskollegen abzusprechen.

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Weshalb Sie nicht auf Tierhaare allergisch sind

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Eigentlich ist niemand auf Tierhaare allergisch. Weshalb, erklärt Dr. Twerenbold.
Quelle: Beobachter Bewegtbild
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