Bäumiges Benehmen
Der Wald lockt zu allerlei abenteuerlichen Tätigkeiten. Doch die Natur verdient Respekt – und es gibt Gesetze. Die Benimmregeln für ein allseits ungetrübtes Waldvergnügen verraten Ihnen unsere interaktiven Grafiken.
Veröffentlicht am 27. Mai 2013 - 10:29 Uhr
In der Schweiz ist gut ein Drittel der Landesfläche mit Wald bewachsen. Freizeitaktivitäten im Wald sind ein idealer Ausgleich zum hektischen Alltag. Das freie Betreten von Wald und Weide sowie das Sammeln von Beeren und Pilzen ist im ortsüblichen Ausmass für jedermann und -frau erlaubt. Im Vergleich zum umliegenden Ausland ist dies in dieser Form einzigartig.
Dennoch gibt es Grenzen, die im Bundesgesetz über den Wald (WaG) festgehalten sind. Dieses wird durch kantonale Waldgesetze ergänzt, in denen etwa auch die Leinenpflicht für Hunde oder die Durchführung von Grossveranstaltungen geregelt sind. Rücksicht ist auch auf die Tierwelt geboten. Freizeitbiker und Reiter dürfen nur die gekennzeichneten Wege benutzen, um die Waldbewohner zum Beispiel während der Brutzeit nicht zu stören. Weitere Benimmregeln für ein ungetrübtes Waldvergnügen verraten Ihnen unsere interaktiven Grafiken, wenn Sie jeweils auf die grünen Kennzeichnungen klicken. (Christian Gmür)